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Um das Bezahlen nie zu versäumen, wodurch Sie unter Umständen unschöne Konsequenzen fürchten müssen, empfiehlt es sich, die GEZ-Gebühren per Lastschrift zu entrichten. Wie Sie dies tun können, erfahren Sie hier.
Die Gebühreneinzugszentrale für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist eine staatliche Behörde, die bei fortgesetzter Nichtzahlung empfindliche Bußmaßnahmen verhängen kann und sogar eine eigene Pfändungsabteilung besitzt.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie Ihre GEZ-Gebühren per Lastschrift bezahlen oder wenigstens einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten, damit Sie es nie versäumen, die fälligen Beträge fristgerecht zu entrichten. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. (GEZ 2013: Die Gebühren für den neuen Rundfunkbeitrag)
digital.t-online.de: Rundfunkbeitrag: "Neue GEZ" gleicht Daten mit Meldeämtern ab
Wenn Sie die GEZ-Gebühren in Zukunft per Lastschrift bezahlen möchten, finden Sie in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die hierzu benötigten Formulare, die meist frei zugänglich im Wartebereich zur Verfügung gestellt werden. Sollten Sie Zugang zu einem Internetanschluss haben, ist es jedoch einfacher, sich das Formular auf der Homepage der GEZ herunterzuladen, auszufüllen und dorthin zu schicken. (Neue GEZ-Gebühr: Das kommt 2013 auf Sie zu)
Sobald der Behörde das Formular vorliegt, ist sie für die rechtzeitige Abbuchung der Gebühren verantwortlich. Sie müssen allerdings dafür Sorge tragen, dass Ihr Konto stets die nötige Deckung dafür aufweist. (Wie Sie sich von der GEZ-Gebühr befreien können)
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Quelle: mp (CF)