11.03.2013, 10:12 Uhr | ps (CF)
Wenn ein Angehöriger verstirbt, sind einige organisatorische Dinge zu erledigen. So müssen sich Angehörige unter anderem mit dem Bankkonto nach dem Todesfall auseinandersetzen und den Zahlungsverkehr regeln. Natürlich müssen Sie auch dazu berechtigt sein, das Konto zu benutzen. Wie die Vorgehensweise nach einem Todesfall vonstattengehen kann, lesen Sie hier.
Einfach ist es, Zugang zu dem Bankkonto eines verschiedenen Angehörigen zu erhalten, wenn ein gemeinsames Konto vorliegt. Wenn Ehepartner stattdessen über einzelne Konten verfügen, vereinfachen zu Lebzeiten erstellte gegenseitige Vollmachten das Prozedere nach einem Todesfall.
Falls Sie jedoch weder ein gemeinsames Konto führen, noch eine Vollmacht dafür besitzen, müssen Sie anders vorgehen. Wenden Sie sich auch dann an die entsprechende Bank, wenn das Konto bereits gesperrt sein sollte. Sie müssen sich dann als Erbe ausweisen. Hierfür reicht in der Regel der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsprotokoll oder die jeweilige gerichtlich oder notariell beglaubigte Abschrift aus.
Bei Sperrung des Kontos sollten Sie jedoch beachten, dass es mehrere Wochen dauern kann, ehe Sie auf das Konto zugreifen dürfen. Die Banken warten nämlich ab, bis das Testament vollstreckt ist. Beachten Sie aber auch, dass jedes Geldinstitut den Umgang mit einem Bankkonto im Todesfall etwas anders regeln kann. (Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge)
Haben Sie nun Zugang zum Bankkonto, können Sie den Zahlungsverkehr regeln. Schauen Sie nach, ob Zahlungsaufträge auf dem Bankkonto des Verstorbenen ausstehen beziehungsweise, ob diese berechtigt sind. So können Sie dann Aufträge löschen, ändern oder unberechtigte Abbuchungen zurückfordern. Ist der Zahlungsverkehr komplett abgewickelt, können Sie das Bankkonto auch löschen.
Sind nach einem Todesfall gleich mehrere Erben vorhanden, kann sich die Abwicklung des letzten Zahlungsverkehrs verzögern. Denn nur eine einstimmige Erbgemeinschaft ist dann befugt, eine Überweisung zu tätigen. Besitzen Sie einen Erbschein, können Sie mit den anderen Erben einen Verwaltungsberechtigten wählen, um die Kontoabwicklung zu vereinfachen. (Erbvertrag: Nachlass sicher regeln)
11.03.2013, 10:12 Uhr | ps (CF)
Top Partner
Diesen Artikel...
Vor dem Bildschirm versagen ihm beinahe die Nerven, sogar ein Freund muss ihn stützen. zum Video
Das skurrile Penthouse ist unter Steinen und Sträuchern verborgen. mehr
Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr
Das ändert sich ab 2014 für Sie bei Bankgeschäften. mehr
Frische Wirtschaftsdaten könnten im Tagesverlauf für Bewegung sorgen. mehr
Hier finden Sie Tipps und Hilfe zu den wichtigsten Themen. mehr
Digitalkamera mit 20 Mpx, inkl. Ersatzakku, Speicher-
karte und Tasche. Nur 79,99 €. bei Hugendubel.de
Tipps zum Visum, Gesundheitswesen und Umzug. Zur Fotoshow
Wir stellen verschiedene alternative Heilmethoden vor. Zur Fotoshow
Wir verraten Ihnen in unserer Fotoshow Wissenswertes rund ums Thema Gartenhecken. Zur Fotoshow
Lesen Sie in unserer Fotoshow, wie Nahrungsmittelunverträglichkeiten erkannt und behandelt werden können. Zur Fotoshow
In unserer Fotoshow geben wir Tipps für Anfänger und Fortgeschrittene. Zur Fotoshow
Lesen Sie, worauf es bei Erziehung und Freizeit Ihrer kleinen Schützlinge ankommt. Zur Fotoshow
Reduzierte Kaffee-Vollautomaten von Krups, aromatische Espressobohnen u.v.m. bei hse24.de
Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS
Neue Trends bis Größe 58 entdecken oder noch bis 15.08. im finalen Sommer-Sale sparen. zum Special
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
S
T
U
V
W
Y
Z