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GEZ 2013: Die Gebühren für den neuen Rundfunkbeitrag

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Der neue Rundfunkbeitrag ist da

| lm (CF) / nic

Am 1. Januar 2013 startete der neue Rundfunkbeitrag und löste damit die bisherige Rundfunkgebühr der GEZ ab. Eine der wichtigsten Neuerungen: Es ist nun unerheblich, wer wie viele Geräte in Betrieb hat. Mit der neuesten Reform des Rundfunkstaatsvertrags wurde nämlich pro Haushalt eine Pauschale für alle Geräte fällig, eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Allerdings könnten die Regeln für den Rundfunkbeitrag in Einzelfällen nochmals korrigiert werden – nachdem in der Anlaufphase erste Unstimmigkeiten aufgetreten waren. Wir erklären Ihnen, was sich für Sie durch die Reform ändert.

Regeln für den neuen Rundfunkbeitrag könnten in Einzelfällen wieder korrigiert werden

Nach der ersten Anlaufphase des neuen Rundfunkbeitrags denken die Verantwortlichen nun über eine Überarbeitung nach. Wie der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor auf "Spiegel online" zitiert wird, würde "in einzelnen Fällen" eine Nachbesserung beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt werden. "Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt", sagte Marmor am Dienstag in Hamburg am Rande einer Tagung der ARD-Intendanten gegenüber "Spiegel online". Er betonte aber dennoch, dass das Gesamtkonzept grundsätzlich richtig sei. Die öffentlich-rechtlichen Sender könnten die Vorschriften allerdings nur auslegen. "Wir können Gesetze aber nicht verändern", so Marmor laut "Spiegel online".

Die neue GEZ-Gebühr gibt es seit Anfang 2013 (Quelle: imago\Rüdiger Wölk)

Die neue GEZ-Gebühr gibt es seit Anfang 2013 (Quelle: Rüdiger Wölk/imago)

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Ab 2013: Der Rundfunkbeitrag als Pauschale für alle Geräte

Bis 01. Januar 2013 war es so: Wer zum Beispiel einen Fernseher besaß, bekam monatlich von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) 17,98 Euro in Rechnung gestellt. Wer nur ein Radio nutzte, zahlte lediglich 5,76 Euro. Wer angab, dass er weder Radio, noch TV, Internet oder Handy besitze, musste bislang nichts zahlen. Seit Januar 2013 gilt allerdings: Pro Haushalt wird eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet, der sogenannte Rundfunkbeitrag.

Jeder Haushalt zahlt nun monatlich 17,98 Euro, was dem bisherigen Höchstsatz entspricht. Dabei ist es egal, welche oder wie viele Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Für jede weitere Wohnung, wie Zweit- und Nebenwohnungen oder Ferienwohnungen, werden jeweils weitere 17,98 Euro fällig. Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften, Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten, die nicht zum Wohnen geeignet sind, zählen nicht zu den rundfunkbeitragspflichtigen Unterkünften.

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Regelungen zur Beitragsbefreiung

Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sowie Studierende und Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich mit einem Nachweis wie bisher von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich nur 5,99 Euro und Taubblinde sind von der Gebühr weiterhin befreit. Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch Schwarzseher nur noch schwerlich vor der GEZ-Gebühr drücken. Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. (Wie Sie sich von der GEZ-Gebühr befreien können)

Die neue GEZ-Gebühr und ihre Vorteile

Familien mit mehreren Rundfunkempfangsgeräten werden entlastet. Bislang mussten erwachsene Kinder und Großeltern, die zusammen in einem Haushalt leben, ihre eigenen Geräte voll bezahlen. Ab 2013 wird nur noch eine Abgabe für den gesamten Haushalt erhoben. Auch Wohngemeinschaften profitieren erheblich von der neuen Haushaltsabgabe: Unabhängig von der Personenzahl in der Wohngemeinschaft muss nur noch einmal gezahlt werden. Durch die neue Reform fallen auch die überraschenden Besuche der GEZ-Kontrolleure aus - es ist ja ganz gleich, wie viele und welche Geräte in einem Haushalt vorhanden sind.

Unternehmen erhalten ermäßigten Beitrag

Auch für Unternehmen änderte sich einiges. Sie profitieren von der geplanten Neuerung. Statt der bisherigen Abgabe für jedes einzelne Gerät richtet sich die Größe der neuen Abgabe nun nach der Zahl der Angestellten und der Standorte. Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern an einem Standort können sich über einen stark ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro freuen. Ab neun Mitarbeitern sind es schon 17,98 Euro, ab 20 Mitarbeitern 35,96 Euro und so weiter. Der Höchstsatz liegt bei 20.000 Mitarbeitern oder mehr und 3.236,40 Euro.

digital.t-online.de: Rundfunk-Gebühren bleiben bis 2016 stabil

Jürgen Doetz, Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), wagt auf der Webseite der Fernsehzeitschrift "TV Today" einen Blick in die Zukunft: „Es wird nur noch eine deutlich abgespeckte Verwaltung geben. Damit würde der Berufsstand der GEZ-Sheriffs aussterben. Die sind künftig überflüssig, die Bespitzelung würde aufhören, und das wäre ein großer Vorteil." (Von der GEZ erwischt - Muss ich meine Gebühren rückwirkend bezahlen?)

Nachteile der neuen Abgabe

Jeder muss nun zahlen - sogar diejenigen, die weder Fernseher noch Radio besitzen. Dadurch sind diejenigen im Nachteil, die bisher nur einen internetfähigen PC oder ein Smartphone nutzten und monatlich nur die Grundgebühr von 5,76 Euro zahlen mussten. Außerdem kennt die neue GEZ-Gebühr kaum mehr Befreiungen für einen Haushalt.

Laut pcwelt.de darf die GEZ nun mit Mehreinnahmen rechnen. Bisher bekam sie im Schnitt rund 7,3 Milliarden Euro pro Jahr, etwa 164 Millionen Euro davon kostete schon der Betrieb selbst. Durch die geplanten Personaleinsparungen der wegfallenden Prüfer soll noch mehr Geld in die Kassen kommen. Es ist jedoch nicht wahrscheinlich, dass die Einsparungen an die Zahlenden weitergegeben werden.

Und noch ein Punkt: Manche Haushalte sollten aufpassen, dass sie künftig nicht zu viel bezahlen. Denn für Haushalte, in denen unverheiratete Paare oder Eltern mit erwachsenen Kindern zusammenleben, die schon selbst Geld verdienen, ist nur noch eine Haushaltsabgabe fällig. Bislang wurden dort mehrfach GEZ-Gebühren erhoben - die GEZ kann aber nicht feststellen, wer gemeinsam in einem Haushalt lebt. Letztlich bleibt dann nur, dass sich die Betroffenen melden und zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.

digital.t-online.de: Rundfunkbeitrag nicht zahlen: Polizei warnt vor falscher Rechnung

Das Echo bei den Sendern

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeigt sich erfreut über die Entwicklung. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust findet die Reform um die neue GEZ-Gebühr "einfach gerecht", während ZDF-Intendant Markus Schächter betont, dass der Rundfunkbeitrag einfacher und effektiver sei und so für mehr Beitragsgerechtigkeit sorge. Dem "Spiegel" zufolge bedurfte die Entwicklung der Medien in der digitalen Welt dringend einer Reform. Das alte Modell war nicht mehr zeitgemäß, Radio und Fernsehen werden nicht mehr nur mit traditionellen Geräten empfangen, sondern auch auf dem PC oder mobil über Smartphones, Tablet-PCs oder Laptops.

Sie haben Fragen zur GEZ-Gebühr? Stellen Sie sie in unserer Ratgeber-Community.

Quelle: lm (CF) / nic

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