12.04.2013, 15:52 Uhr | ks (CF)
Wenn der Berg der Schulden immer weiter wächst, ist oft die letzte Möglichkeit Privatinsolvenz anzumelden. Die Privatinsolvenz ist zwar der letzte Ausweg, aber kein Weg ohne Hoffnung. Denn in der sogenannten Wohlverhaltensphase – in der Regel sechs Jahre – soll sich der Schuldner finanziell so weit erholen, dass er im Anschluss daran wieder den Einstieg in ein "normales" Leben findet.
Laut Focus.de fühlt sich jeder zehnte Deutsche finanziell überfordert, während sich ein weiteres Drittel durch gelegentlichen „Schuldenstress“ belastet sieht. Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen, müssen Sie dringend einen Termin bei einer Schuldnerberatung vereinbaren. Das kann unter Umständen Wochen und Monate dauern.
Privatinsolvenz ist oft der letzte Ausweg aus den Schulden (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Alarmzeichen für akuten Handlungsbedarf ist laut „Bild“, wenn die monatlichen Ausgaben das Nettoeinkommen auf Dauer übersteigen, der Dispositionskredit um mehr als zwei Monate überzogen ist und Sie zahlungsunfähig sind. Die Schuldnerberatung versucht, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Missglückt dieser Versuch, dürfen Sie Privatinsolvenz anmelden. Dazu stellen Sie einen Antrag beim Amtsgericht. (Die Schuldnerberatung gibt kostenlos Rat)
wirtschaft.t-online.de: Privatinsolvenz: Selbsthilfegruppe für Überschuldete
Sie müssen alles offen legen. Im Klartext: Bringen Sie sämtliche Belege über Einkommen, Vermögen, Schulden, Gläubiger, Pfändungen mit. Im nächsten Schritt eröffnet das Gericht ein Schuldenbereinigungsverfahren. Sie dürfen nur das Existenzminimum behalten, der Rest geht an die Gläubiger. Sechs Jahre später werden alle restlichen Schulden erlassen. Voraussetzung ist, dass Sie in dieser Zeit keine neuen Schulden gemacht und angemessen gearbeitet haben. (Privatinsolvenz beantragen: Was Sie dazu brauchen)
Wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden, wird Ihr gesamtes Vermögen von einem Treuhänder verwaltet. Alles, was Sie nicht zum täglichen Leben brauchten, fließt in die sogenannte Insolvenzmasse, die auf die einzelnen Gläubiger aufgeteilt wird.
Sie müssen den eingesetzten Treuhänder über jede Veränderung informieren, sei es über neue Einkommensverhältnisse oder eine neue Adresse. Er entscheidet, ob Sie Ihr Auto verkaufen müssen oder es wegen Ihres Jobs behalten dürfen. Er entscheidet, ob Sie einen Fernseher, eine Stereoanlage und ein Handy brauchen. Er entscheidet über vieles in Ihrem Leben, bis Sie wieder schuldenfrei sind. (Aus den Schulden rauskommen: So geht’s)
wirtschaft.t-online.de: Neues Gesetz zur Privatinsolvenz: Schuldenfrei nach drei Jahren
12.04.2013, 15:52 Uhr | ks (CF)
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