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Sicherlich besitzen auch Sie verschiedene Geräte der Unterhaltungselektronik, wie zum Beispiel Fernsehgerät, Radio. PC oder Smartphone. All diese Geräte müssen Sie bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anmelden. Für eine legale Nutzung müssen Sie in regelmäßigen Abständen Beiträge entrichten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, dem die ARD, das ZDF sowie arte, 3sat, kika und Deutschlandradio angehören, finanzieren sich zu rund 80 Prozent aus Ihren Gebühren. Dieser Umstand bietet den Rundfunkanstalten Unabhängigkeit. Durch die Gelder sind die Sender in der Lage, ein vielfältiges Programm zu senden und Ihre Zuschauer und Zuhörer mit Informationen zu versorgen.
Die Gebühren errechnen sich zu Zeit noch durch die Anzahl und die Art der Geräte, die Verbraucher beim Unternehmen anmelden. Ab Januar 2013 soll pro Haushalt im Zuge des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet werden. Welche Einkommensgrenze dann Bundesbürger von der GEZ befreit und wie teuer die neue Grundpauschale werden wird, ist jedoch derzeit noch nicht bekannt. Der bisher erhobene Höchstbetrag von von 17,98 Euro pro Monat soll jedoch nicht überschritten werden und alle Geräte eines Haushalts damit abgegolten sein (Stand: 12/2011). (GEZ 2013: Die Gebühren für den neuen Rundfunkbeitrag)
digital.t-online.de: GEZ 2013: Rundfunkbeitrag stößt auf breite Zustimmung
Bei der GEZ müssen Sie alle Geräte angeben, die dem Fernseh-, Radio- und Internetempfang dienen. Dazu gehört Ihr Fernseher, genauso wie Ihr Radio. Auch Computer müssen Sie seit dem Jahr 2007 registrieren lassen. Selbst das Autoradio und Ihr Navigationsgerät sind von den Gebühren nicht ausgenommen. Sobald Sie eines dieser Rundfunkgeräte besitzen, sind Sie verpflichtet, Beiträge zu entrichten. Es ist dabei egal, ob Sie Ihr Radio täglich nutzen oder nicht. Es spielt ebenso keine Rolle, ob Sie den öffentlich rechtlichen Rundfunk nutzen oder nur private Programme rezipieren.
digital.t-online.de: Rundfunkbeitrag: "Neue GEZ" gleicht Daten mit Meldeämtern ab
Für ein Radiogerät müssen Sie eine monatliche Gebühr von 5,76 Euro aufbringen. Ein Fernsehgerät kostet Sie 17,98 Euro im Monat. In jedem privaten Haushalt ist nur ein Fernseher respektive Radiogerät gebührenpflichtig. Alle anderen Medien bringen keine zusätzlichen Kosten mit sich. (Wie Sie sich von der GEZ-Gebühr befreien können)
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Quelle: tl (CF)