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Die eidesstattliche Versicherung muss ein Schuldner immer dann abgeben, wenn er die offenen Forderungen der Gläubiger nicht bezahlen kann. In der eidesstattlichen Versicherung, die früher auch Offenbarungseid genannt wurde, legt der Schuldner seine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse offen. Das dient als Nachweis dafür, dass er aktuell zahlungsunfähig ist.
Die eidesstattliche Versicherung ist oft die einzige Lösung, die Schuldnern bleibt, wenn sie zahlungsunfähig sind, aber eigentlich regelmäßige Ratenzahlungen an Gläubiger leisten müssten. In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Betroffenen leider immer mehr an: Mehr als zehnmal so viele Privatinsolvenzen wurden seit dem Jahre 2003 beantragt, in denen die Betroffenen jeweils eine oder mehrere eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben. Die eidesstattliche Versicherung folgt in der Regel erst, wenn der Gläubiger bereits bei Gericht einen Vollstreckungstitel erworben hat und die darauf folgende Pfändung keinen Erfolg brache. (Privatinsolvenz beantragen: Was Sie dazu brauchen)
Die eidesstattliche Versicherung dient als Nachweis dafür, dass ein Schuldner aktuell zahlungsunfähig ist. (Quelle: Bernhard Classen/imago)
Bevor die eidesstattliche Versicherung abgegeben wird, findet ein Besuch des Gerichtsvollziehers statt, der feststellt, dass bei Ihnen keine pfändbaren Mittel vorhanden sind. Auch Inkassobüros werden häufig im Vorfeld vom Gläubiger beauftragt, um beim Schuldner die offenen Schulden einzutreiben. In vielen Fällen kann zu diesem Zeitpunkt noch eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbart werden, um die eidesstattliche Versicherung zu vermeiden. Wenn jedoch weder die Schulden getilgt werden können noch pfändbare Mittel vorhanden sind, bleibt nur noch die eidesstattliche Versicherung. (Pfändungstabelle und Freibetrag: Schutz für Schuldner)
Wer eine eidesstattliche Versicherung abgibt, bekommt automatisch einen Eintrag bei der Schufa, was sich in Bezug auf weitere Kredite und Kontoeröffnungen negativ auswirkt. Bei der Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung kann auch ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden. Vorteilhaft ist jedoch, dass Sie sich zunächst wieder Zeit verschaffen, da die Gläubiger Sie nach Abgabe erst mal für eine Zeit lang nicht mehr kontaktieren werden. (Forderung von Inkassobüros: Was Sie tun sollten)
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Quelle: cr (CF)
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