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Forderungen von Inkassobüros: Was Sie tun sollten

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Forderungen von Inkassobüros: Was Sie tun sollten

| mb (CF)

Wenn Sie eine Forderung vom Inkassobüro erhalten, die nicht gerechtfertigt ist, müssen Sie innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch einlegen. Aber was genau sollten Sie tun? Es sind verschiedene Dinge zu beachten, damit Ihnen kein Nachteil entsteht. Auf was Sie alles achten müssen und wo Sie Unterstützung erhalten, erfahren Sie in den folgenden Tipps.

Forderung vom Inkassobüro: Schnell reagieren

Wenn Sie eine Forderung vom Inkassobüro erhalten haben, sollten Sie zunächst ganz genau prüfen, worauf sich die Forderung bezieht und ob alle Angaben im Schreiben der Wahrheit entsprechen. Wenn Sie die Zahlung tatsächlich versäumt haben, sollten Sie den offenen Betrag schnellstmöglich zahlen, um weitere Schwierigkeiten zu vermeiden. Doch nicht immer sind die Forderungen des Inkassobüros wirklich gerechtfertigt. In einem solchen Fall sollten Sie sich professionelle Unterstützung suchen, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale, um die Forderung des Inkassobüros zu prüfen. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie sofort schriftlich Widerspruch gegen den Forderungsbescheid einlegen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. In der Regel haben Sie zwei Wochen Zeit für den Widerspruch, daher ist schnelles Handeln gefragt. (Pfändungstabelle und Freibetrag: Schutz für den Schuldner)

Unberechtigter Forderung entgegenwirken

Wenn die Forderung eindeutig unberechtigt ist und auch nach Widerspruch weitere Zahlungsaufforderungen kommen, können Sie auch einen Anwalt einschalten, der gegen das Inkassounternehmen vorgeht. Oftmals arbeiten Inkassobüros mit unlauteren Methoden und Drohbriefen, um die Empfänger einzuschüchtern, eine rechtliche Handhabe liegt aber meist nicht vor. Wenn Sie dem angegebenen Gläubiger nichts schuldig sind, müssen Sie auch nichts bezahlen, ganz gleich, mit welchen Methoden es das Inkassounternehmen bei Ihnen probiert. Was Sie tun sollten: Werfen Sie die Briefe nicht weg, sondern sammeln Sie sie als Beweise. Ein Widerspruch ist ebenfalls immer zu empfehlen, da es sonst passieren kann, dass Sie einen negativen Schufa-Eintrag erhalten. Achten Sie auch bei berechtigten Zahlungsaufforderungen darauf, wohin Sie das Geld überweisen. Hat das Inkassounternehmen keine Abtretungserklärung vom Gläubiger, müssen Sie das Geld direkt an den Gläubiger überweisen. (Inkassobüro treibt Schulden für den Gläubiger ein)

Quelle: mb (CF)

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