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Privatinsolvenz beantragen: Was Sie dazu brauchen

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Privatinsolvenz

Privatinsolvenz beantragen: Was Sie dazu brauchen

12.04.2013, 11:48 Uhr | nz (CF)

Eine Privatinsolvenz zu beantragen, ist eine schwierige Entscheidung. Das Verfahren dauert lange, oft müssen Sie mehrere Jahre eingeschränkt leben und können keineswegs alle Sorgen vergessen. Doch am Ende dieser Zeit werden Sie von Restschulden befreit und können in eine neues Leben starten. Was Sie alles für eine Privatinsolvenz benötigen und wie Sie diese am besten beantragen, erfahren Sie in den folgenden Tipps.

Privatinsolvenz beantragen: Der Anfang einer schwierigen Zeit

In der Privatinsolvenz müssen Sie sich an viele Regeln halten und viele Verpflichtungen erfüllen, damit das Verfahren ordentlich abgewickelt wird. Denn das Ziel ist, am Ende eine Restschuldbefreiung zu erlangen, so dass Sie komplett schuldenfrei sind und in ein neues Leben starten können. Das Verfahren beginnt damit, dass Sie einen Antrag ausfüllen, in dem Sie die Privatinsolvenz beantragen und beim Amtsgericht einreichen. Sie müssen darin alle persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen, die aktuell vorliegen. (Eidesstattliche Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit)

Eine Privatinsolvenz zu beantragen, ist eine schwierige Entscheidung (Quelle: imago)

Eine Privatinsolvenz zu beantragen, ist eine schwierige Entscheidung (Quelle: imago)

Sind Sie berufstätig, müssen auch Angaben zum Arbeitgeber sowie zum Einkommen gemacht werden. Beim Beantragen der Privatinsolvenz geben Sie auch den Verfahrensbevollmächtigten, wie einen Anwalt oder Schuldnerberater, an. Der Nachweis, dass eine außergerichtliche Einigung bereits versucht wurde, die aber gescheitert ist, muss zusätzlich vom Verfahrensbevollmächtigten ausgefüllt und dem Antrag beigefügt werden. (Die Schuldnerberatung gibt kostenlos Rat)

GEZ: Das sollten Sie wissen

wirtschaft.t-online.de: Kontoüberziehung: Was Verbraucher beachten sollten

Was Sie noch für den Antrag zur Privatinsolvenz brauchen

Weiterhin müssen Sie eine Abtretungserklärung ausfüllen, wenn Sie Privatinsolvenz beantragen. In dieser erklären Sie sich damit einverstanden, dass sämtliches Einkommen, das Sie oberhalb des Existenzminimums verdienen, zur Tilgung der Schulden verwendet werden darf. Ordnen Sie daher für einen ordnungsgemäßen Ablauf möglichst alle Papiere, die mit Ihren Schulden und dem Insolvenzverfahren zu tun haben, sodass Sie und der Verfahrensbevollmächtigte stets den Überblick behalten und die Gefahr neuer Schulden vermieden wird. Kontoauszüge, Gehaltsnachweise und Rechnungen – all diese Papiere helfen Ihrem Verfahrensbevollmächtigten, die Erfüllung der Anforderungen zu prüfen. (Die Kosten bei einer Privatinsolvenz)

Im Übrigen fallen nicht alle Schulden in die Privatinsolvenz, die der Schuldner verursacht hat. Offene Schulden, die zum Beispiel durch Straftaten entstanden sind, müssen auch nach dem Insolvenzverfahren noch abgetragen werden. (Privatinsolvenz: Welche Schulden trotzdem bleiben)

wirtschaft.t-online.de: Privatinsolvenz: Selbsthilfegruppe für Überschuldete

12.04.2013, 11:48 Uhr | nz (CF)

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