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Wann muss ich GEMA-Gebühren bezahlen?

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Wann müssen Sie GEMA-Gebühren bezahlen?

08.02.2013, 14:07 Uhr | lc (CF)

Die Frage, wer eigentlich GEMA-Gebühren bezahlen muss und wie viel, ist vielen nicht klar. Grundsätzlich ist die Lizenzgebühr davon abhängig, ob Musik bei einer öffentlichen oder einer privaten Veranstaltung gespielt wird. Doch was ist öffentlich und was privat? Wie verhält es sich mit großen Hochzeiten, Betriebsfeiern oder der Ansage des Anrufbeantworters?

Was genau macht die GEMA?

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, sorgt ganz vereinfacht gesagt dafür, dass Musiker, deren Lieder irgendwo in Deutschland öffentlich gespielt werden, dafür bezahlt werden. In Deutschland ist die GEMA nach eigenen Angaben für die Nutzungsrechte von mehr als 64.000 Musikverlegern, Komponisten und Textdichtern verantwortlich, die alle eine angemessene Bezahlung für die von Ihnen produzierten Werke erhalten möchten.

Wann fallen Gebühren der Gema an und wann nicht? (Quelle: imago)

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Zu den Zahlungspflichtigen gehören vor allem Besitzer von Bars und Restaurants, Diskotheken und Ladengeschäften, aber auch Radio- und Fernsehsender. Wie hoch die Gebühren ausfallen, richtet sich nach diversen festgelegten Tarifen. Nach Angaben des NDR muss beispielsweise ein kommerzieller Musiksender aktuell sieben Prozent seiner Einnahmen als Gebühren an die GEMA zahlen.

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Keine Gebühren für private Feste

Private Personen müssen eher selten GEMA-Gebühren bezahlen, da Sie keine Musik auf öffentlichen Veranstaltungen spielen. Das bedeutet, wenn Sie als Gastgeber zum Beispiel eine CD auf einer Geburtstagsparty oder einer Hochzeit abspielen, auf der Sie alle Gäste kennen, müssen Sie auch nicht zahlen. Auch wenn ein Gast eine Ihnen unbekannte Freundin oder einen Freund mitbringt, ist das kein Problem, so der Hinweis des WDR2. (Neue GEZ-Gebühren: Das kommt 2013 auf Sie zu)

digital.t-online.de: YouTube und GEMA zoffen wieder – es geht um Millionen-Schadenersatz

Neue GEMA-Tarife ab 2014

Veranstalten Sie hingegen eine Betriebsfeier oder eine Vereinsfeier, dann ändert sich die Lage: Diese Veranstaltungen gelten als öffentlich für die GEMA, da hier wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, gemeinsam Musik hören. Durch diese Auslegung wird eigentlich jede Feier außerhalb der eigenen vier Wände zu einer öffentlichen Veranstaltung - sowohl die Betriebsfeier als auch das Treffen des Schrebergartenclubs oder des Dackelzüchtervereins.

digital.t-online.de: GEMA macht USB-Sticks und Speicherkarten deutlich teurer

Die GEMA kündigt an, dass es ab dem Jahr 2014 nur noch zwei Tarife geben soll, die von der Größe des Raums oder auch der Höhe eines eventuellen Eintrittspreises abhängen. Das ist eine deutliche Vereinfachung, denn bisher hängen die Gebühren für Veranstaltungen von insgesamt elf verschiedenen Tarifen ab. Für eine Betriebsfeier ohne Eintritt in einem 200 Quadratmeter großen Raum werden etwa 33 Euro GEMA-Gebühren fällig. Besonders wichtig: Gezahlt werden müssen die Gebühren, bevor die Party beginnt. Vergessen Sie also nicht, Ihre Veranstaltung rechtzeitig anzumelden.

Warteschleifen, Anrufbeantworter und GEMA-freie Musik

Auch für eingespielte Musik in der Warteschleife am Telefon, der Ansage des Anrufbeantworters oder auf einer Internetseite müssen Betriebe – aber nicht Privatpersonen – GEMA-Gebühren bezahlen. Diese Gebühren können Sie jedoch umgehen, indem Sie klassische Musik oder alte Volkslieder verwenden, denn deren Urheber sind in der Regel seit mehr als 70 Jahren verstorben und ihre Urheberrechte damit erloschen. Zudem gibt es zahlreiche Anbieter GEMA-freier Musik im Internet. In diesen Datenbanken können Sie kostenlos Musik herunterladen, für die keine Gebühren anfallen. Versprechen Sie sich allerdings nicht all zu viel: Diese Stücke werden meist von Hobbymusikern geschrieben und sind oft qualitativ nicht mit Radiomusik zu vergleichen.

GEMA-Gebühren bezahlen oder nicht? Ein Anruf hilft weiter

Über die anfallenden Gebühren können Sie sich am besten vor Ihrer geplanten Veranstaltung durch einen Telefonanruf bei der GEMA informieren. Auf diese Weise erhalten Sie auch noch eine Beratung über reduzierte Tarife, die zum Beispiel Bildungseinrichtungen oder Gaststätten erhalten können, so die Empfehlung des WDR2. Wer öffentlich Musik spielt, ohne zu zahlen, begeht im Übrigen eine Straftat. Denn es handelt sich dabei juristisch gesehen um Diebstahl. Werden Sie dabei erwischt, droht die sogenannte Schadensrechnung und der doppelte Betrag der ursprünglichen Gebühren fällt an. Wenn die Schadensrechnung nicht bezahlt wird, geht der Fall vor Gericht.

Kontakt zur GEMA:
Homepage: www.gema.de
Email: gema@gema.de
Telefon Berlin: +49 30 21245-00
Telefon München: +49 89 48003-00

08.02.2013, 14:07 Uhr | lc (CF)

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