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Was dürfen GEZ und Vermieter wissen?

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Was dürfen GEZ und Vermieter wissen?

| fj (CF)

Ab 2013 sollen Vermieter der GEZ genaue Auskünfte über ihre Mieter geben. Doch darf sie die Gebühreneinzugszentrale tatsächlich dazu in die Pflicht nehmen? Und welche Rechte haben GEZ-Fahnder und Vermieter sonst noch gegenüber den Mietern?

Neues Gebührenmodell ab 2013

2013 ist ein neues Modell zur Abgabe von Rundfunkgebühren in Kraft getreten und hat damit die klassischen GEZ-Gebühren abgelöst. Nach der neuen Pauschale zahlt jeder Haushalt die kompletten Gebühren, unabhängig davon, wie viele und welche Rundfunkgeräte sich tatsächlich in der Wohnung befinden. Auch wenn Sie keinen Fernseher oder Radio besitzen, müssen Sie die volle Gebühr zahlen. Doch es gibt noch eine weitere wichtige Neuerung: Vermieter sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die GEZ darin zu unterstützen, potenzielle Schwarzseher zu erfassen.

Ist die Auskunft über Mieter rechtens oder sind Datenschützer zu recht skeptisch? (Quelle: dpa)

Ist die Auskunft über Mieter rechtens oder sind Datenschützer zu recht skeptisch? (Quelle: dpa)

Zu der Auskunftspflicht gehört, dass sie Informationen über den Mieter, wie Namen, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Beginn des Mietverhältnisses, auf Anfrage an die GEZ-Fahnder weiterleiten, berichtet die "Rheinische Post" (RP). Bei gewerblichen Räumen muss auch die Anzahl der Beschäftigten gemeldet werden. Befreiungen aus sozialen Gründen werden nach wie vor möglich sein. Empfänger von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, BAföG oder anderen Sozialleistungen können sich von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen müssen zudem weiterhin nur stark reduzierte Gebühren zahlen oder werden ganz von den Gebühren befreit. (Wie Sie sich von der GEZ-Gebühr befreien können)

Zuhause.de: Tipps und aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Müssen Vermieter wirklich Auskunft geben?

Nichtzahlen gilt mit der Gebührenreform als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden. Aber ist diese Vorgehensweise, Gebührenzahler zu erfassen, rechtlich überhaupt korrekt? Ja, denn es besteht eine Auskunftspflicht des Hauptmieters gegenüber den Rundfunkanstalten, erklärt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegenüber "Bild". Diese könne ab 2013 über Hauseigentümer eingeholt werden, wenn das zuvor nicht bereits über das Einwohnermeldeamt geschehen sei. Vermieterverbände sind darüber empört: "Die Eigentümer werden genötigt, der GEZ Beihilfe zum Gebühreneintreiben zu leisten und Mietern hinterher zu spitzeln", erklärt Alexander Blazek, Chef des Vermieterverbands "Haus und Grund" in Schleswig-Holstein, gegenüber den "Lübecker Nachrichten".

Auch Datenschützer sind skeptisch. "Es lässt den Verdacht entstehen, dass weiterhin eine 'Beitragsspitzelei' geplant ist", so die Bedenken von Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD). Die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten sind allerdings anderer Meinung: Alle Daten würden lediglich zur Feststellung der Beitragspflicht verwendet, jede andere Nutzung sei ausgeschlossen, zitieren die  "Stuttgarter Nachrichten" aus der Stellungnahme des SWR. (GEZ 2013: Die Gebühren für den neuen Rundfunkbeitrag)

GEZ: Das sollten Sie wissen
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Was GEZ-Fahnder und Vermieter schon davor durften

Bis 2013 war es GEZ-Fahndern bereits erlaubt, zwischen 7 und 22 Uhr an Ihrer Haustür zu klingeln, wenn sie Sie für einen möglichen "Schwarzseher" hielten. Dabei mussten sie sich allerdings ausweisen. Fragen durften sie nach der Anzahl der anmeldepflichtigen Geräte im Haushalt. Auch über die Nachbarn durften sie diese Auskunft einholen. Nicht erlaubt war es für die Fahnder, Ihre Wohnung zu betreten, wenn Sie es nicht erlaubt hatten. Dem Vermieter gegenüber wiederum mussten Sie auf Nachfrage Auskunft über Ihr Nettoeinkommen, eventuelle Mietschulden oder Einkommenspfändungen geben, da er hierdurch feststellen konnte, ob Sie die Miete auch bezahlen können. Fragen nach Ihrer Familienplanung, Hobbys, Ihrer Parteizugehörigkeit, der Staatsangehörigkeit Ihres Ehepartners oder ob Sie Mitglied in einem Mieterverein sind müssen Sie dagegen weder 2012 noch 2013 beantworten. (So kündigen Sie die GEZ richtig)

Sie haben Fragen zur GEZ und den Rundfunkgebühren? Stellen Sie sie in der Ratgeber-Community.

Quelle: fj (CF)

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