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SEPA-Mandat: Voraussetzung für SEPA-Lastschrift


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SEPA-Mandat: Voraussetzung für SEPA-Lastschrift

sc (CF)

Aktualisiert am 19.12.2013Lesedauer: 2 Min.
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SEPA-Mandat 2014: Eine SEPA-Lastschrift kann nur mit Unterschrift autorisiert werdenVergrößern des Bildes
SEPA-Mandat 2014: Eine SEPA-Lastschrift kann nur mit Unterschrift autorisiert werden (Quelle: McPHOTO/imago-images-bilder)

Ab dem 1. Februar 2014 wird die verbreitete Bankeinzugsermächtigung abgeschafft. Stattdessen müssen Sie mit einem sogenannten SEPA-Mandat die dann neu eingeführten SEPA-Lastschriften autorisieren. Erfahren Sie hier, was Sie zukünftig beachten müssen.

Was ist eigentlich ein SEPA-Mandat?

Wenn 2014 in den Euro-Ländern und 2016 in den übrigen EU-Staaten der einheitliche Zahlungsverkehr SEPA (Single Euro Payments Area) eingeführt wird, bedeutet dies gleichzeitig das Ende der in Deutschland verbreiteten Einzugsermächtigung.

Diese Veränderung betrifft auch Ihre persönliche Finanzabwicklung: Künftig müssen Sie als Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger mit einem SEPA-Mandat erlauben, Ihr Bankkonto zu belasten. Das gesamte Verfahren heißt SEPA-Lastschrift und weist im Vergleich zur Einzugsermächtigung einige Änderungen auf.

SEPA-Lastschrift: Nur mit Unterschrift autorisiert

Eine SEPA-Lastschrift können Sie ausschließlich mit Ihrer Unterschrift autorisieren. Anders als bisher ist dann keine Erlaubnis mehr via Online-Formular, per E-Mail oder fernmündlich via Telefon möglich, so die Deutsche Bundesbank auf ihren Informationsseiten "sepadeutschland.de".

Für Ihre laufenden Einzugsermächtigungen bedeutet dies, dass nur solche automatisch in ein SEPA-Mandat umgewandelt werden, für die eine schriftliche Erlaubnis Ihrerseits vorliegt. Für alle anderen gilt, dass die Zahlungsempfänger bei Ihnen ein entsprechendes SEPA-Mandat anfordern müssen.

Welche Informationen enthält ein SEPA-Mandat?

Ein Mandat für die SEPA-Lastschrift ist nur dann gültig, wenn es folgende Informationen beinhaltet: Es muss neben dem Namen und der Anschrift des Empfängers auch dessen Gläubiger-ID enthalten, welche von der Deutschen Bundesbank vergeben wird. Daneben muss Ihr Name als Zahlungspflichtiger vorhanden sein, genauso wie Ihre Kontodaten samt Geldinstitut sowie die Information, ob es sich um eine einmalige oder eine regelmäßige Abbuchung handelt. Wichtig: Die SEPA-Umstellung 2014 umfasst auch Änderungen bei den Kontodaten.

Informationen zu den SEPA-Kontodaten

Kontonummer und Bankleitzahl werden zukünftig zur IBAN (International Bank Account Number) zusammengefasst. Diese ist europaweit standardisiert, um den Zahlungsverkehr über die Grenzen hinweg zu vereinfachen. In einer Übergangszeit muss außerdem die BIC (Bank Identifier Code) des Empfängers angegeben sein, wenn es sich nicht um ein deutsches Geldinstitut handelt. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt diese Angabe.

Unterschrift nicht vergessen!

Schließlich enthält das Mandat für die SEPA-Lastschrift noch die Mandatsreferenz – eine Art Rechnungsnummer – sowie die wichtigste Angabe: Ihre eigenhändige Unterschrift. Ob bis zur SEPA-Umstellung oder später noch ein vereinfachtes elektronisches Verfahren eingeführt wird, ist noch offen (Stand: Mai 2013).

Das SEPA-Mandat ist unbefristet gültig, sofern zwischen zwei Kontobelastungen nicht mehr als 36 Monate liegen.

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