08.02.2012, 09:44 Uhr | db (CF) / bec
Verschenken Sie kein Geld: Wenn es um die verschiedenen Formen der Altersvorsorge geht, kommen oftmals auch vermögenswirksame Leistungen in Frage. Mit dieser Anlageform können Sie sowohl die eigene Altersvorsorge verbessern, als auch Geld vom Arbeitgeber und vom Staat erhalten. Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden in einer Reihe von Branchen gezahlt und ermöglichen einen Sparbetrag von oftmals mehr als 40 Euro monatlich.
VL sind in erster Linie eine vertraglich geregelte Geldleistung Ihres Arbeitgebers. Diese soll für Sie einen Anreiz schaffen, sich einen kleinen Vermögensaufbau zu sichern. Damit verbunden kommen diese Leistungen auch als zusätzliche Altersvorsorge in Frage. Die Anlageform involviert neben Ihnen und Ihrem Arbeitgeber stets auch ein Kreditinstitut sowie den Staat. Aus diesem Grund sehen zahlreiche Arbeitnehmer von einer Beantragung ab. Dabei ist das Sparen mit Chef und Staat ganz einfach.
Vermögenswirksame Leistungen: Lassen Sie sich beraten. (Foto: Archiv)
Zum DurchklickenVermögenswirksame Leistungen: Die besten Tipps
Machen Sie sich bereits heute Gedanken um Ihren Vermögensaufbau. Je früher Sie Vermögenswirksame Leistungen nutzen, desto länger zahlen Sie in die jeweilige Anlageform ein und desto höher fällt schließlich die Finanzspritze von Arbeitgeber und Staat aus.
Um an Vermögenswirksame Leistungen zu kommen, benötigen Sie lediglich einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag, um die Leistungen mit einer zusätzlichen Arbeitnehmersparzulage versehen zu lassen. Klären Sie im Vorfeld aber ab, ob die von Ihnen gewählten Geldanlagen auch vom Staat als vermögenswirksame Leistungen anerkannt werden. Grundsätzlich beteiligt sich der Staat an Ihrer Vermögensbildung, wenn Sie im Jahr weniger als 20.000 Euro (Ehepartner 40.000 Euro) verdienen. Dabei kann das Bruttogehalt höher liegen, denn die Finanzspritze wird nach Abzug der sogenannten Werbungskosten - also dem Kostenaufwand für die Fahrt zum Arbeitsplatz oder für die Anschaffung von Berufskleidung - berechnet. Klären Sie Ihre Möglichkeiten mit einem Finanzinstituts Ihres Vertrauens ab.
Vermögenswirksame Leistungen: Die wichtigsten Produkte
Der Arbeitgeber zahlt schließlich den im Arbeitspapier zugesprochenen Beitrag direkt in die Geldanlage ein. Die Abrechnung erfolgt wiederum über den Lohn, und die Steuern müssen - wie für ein reguläres Einkommen - entrichtet werden.
Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage ist indes steuerfrei, muss jedoch Jahr für Jahr aufs Neue von Ihnen mit der Steuererklärung beantragt werden. Neben den Beträgen, die Ihr Arbeitgeber für Sie aufbringt, erhalten Sie auf diese Weise also auch zusätzlich Geld von Staat. Maximal sind so rund 80 Euro jährlich realisierbar. Die Laufzeit, die für vermögenswirksame Leistungen vereinbart wird, liegt stets bei sieben Jahren. Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber zahlen dabei über sechs Jahre Geld ein. Im siebten Jahr kommt der Vertrag zum Ruhen. Danach wird der Gesamtbetrag schließlich an Sie ausgezahlt. (VL kündigen: So geht`s)
Es liegt in Ihrer Hand, für welche Anlageform Sie sich entscheiden. Sie müssen lediglich eine Durchschrift des abgeschlossenen Vertrags bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Höhe der Rendite ist von Geldanlage zu Geldanlage dabei unterschiedlich. So gibt es große Unterschiede bei den Zinserträgen von Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Banksparplänen oder Investmentfonds. (Die wichtigsten Produkte im Überblick.) Allerdings bürgen die verschiedenen Anlagen auch unterschiedliche Risiken. Wenn Sie also hoch pokern, können Sie zwar viel gewinnen, aber auch viel verlieren. Das richtige Maß ist entscheidend. (VL: So können Sie extra Geld rausholen)
Je nach Branche werden unterschiedliche Zuschüsse vom Arbeitgeber bezahlt. Diese sind in Ihrem jeweiligen Tarif- und Arbeitsvertrag geregelt. Die Spanne der Zahlungen variiert dabei enorm. Laut Stiftung Warentest erhalten Bankangestellte zum Beispiel den derzeitigen Höchstsatz von 40 Euro monatlich. Die niedrigsten Zuschüsse bekommen Beamte und Auszubildende mit nur 6,65 Euro. Wie hoch Ihre vermögenswirksamen Zuschüsse ausfallen, sollten Sie also schleunigst recherchieren. (Vermögenswirksame Leistungen sind branchenabhängig)
Anders gestalten sich die Zuschüsse vom Staat. Bei Bausparverträgen werden Ihnen neun Prozent von der maximal geförderten Höchstsumme von 470 Euro jährlich gewährt. Das sind also 42,30 Euro im Jahr. Höher sind die Zulagen bei Aktienfonds. Hier gibt es nahezu das Doppelte an Prämien. Bei einem staatlich geförderten Höchstbetrag von 400 Euro im Jahr legt der Staat seit April 2009 satte 20 Prozent drauf. Das sind dann schon 80 Euro jährlich. Je nach Ihrem Einkommen und Familienstand sowie Ihrem Arbeitsvertrag können Sie also von Vermögenswirksamen Leistungen profitieren.
- Auch wenn der Arbeitgeber keine Zuzahlungen für VL gewährt, können Sie Geld anlegen. Ihr Gehalt wird dann entsprechend reduziert.
- Viele Finanzinstitute, die VL anbieten, fordern einen monatlichen Mindestsparbetrag. Darüber hinaus können Sie natürlich freiwillige Einzahlungen zum Ansparen tätigen.
- Die Einkommensgrenze für die staatliche Förderung liegt beim Staat bei 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Ehepartner.
- Die Auszahlung erfolgt nach sieben Jahren. Dabei wird das Geld sechs Jahre angespart, bei einer einjährigen Sperrfrist.
- Die Förderung vom Staat für das Bausparen ist auf 470 Euro (bei 9 Prozent), bei Aktienfonds auf 400 Euro (bei 20 Prozent) begrenzt.
- Wenn beide Ehepartner arbeiten, können auch beide ein eigenes Depot eröffnen.
- Eine vorzeitige Kündigung der Geldanlage ist oftmals möglich. Allerdings geht dann der Zuschuss vom Staat verloren.
- Die Arbeitnehmersparzulage ist jährlich mit der Steuererklärung zu beantragen.
08.02.2012, 09:44 Uhr | db (CF) / bec
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