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Vermögenswirksame Leistungen kündigen - So geht's

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Vermögenswirksame Leistungen kündigen: So geht's

08.02.2012, 09:44 Uhr | pb (CF)

Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen. Doch nicht immer möchten Sie nach einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder einer Änderung Ihrer finanziellen Situation an dieser Form der Altersvorsorge festhalten. Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen kündigen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen stets möglich. Bei einer Kündigung sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten.

So kündigen Sie vermögenswirksame Leistungen

Wenn Sie sich für eine Kündigung entschieden haben, müssen Sie in den meisten Fällen einige Verluste hinnehmen. Vor allem die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage geht Ihnen verloren und wird komplett gestrichen. Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen kündigen, bleibt Ihnen an Förderung lediglich die Arbeitgeberzulage erhalten.

So kündigen Sie die vermögenswirksamen Leistungen (Foto: dpa)

So kündigen Sie die vermögenswirksamen Leistungen (Foto: dpa)

Darauf ist bei einer Kündigung zu achten

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen kündigen, ohne dabei zwingend über das Geld verfügen zu müssen, ist stets auch eine Umschichtung machbar. Die Kündigung hat in diesem Fall keinerlei Einbußen zur Folge, und auch die bereits geflossenen Zulagen bleiben Ihnen im vollen Umfang erhalten. Das funktioniert jedoch nur dann, wenn sowohl die Bank als auch Ihr Arbeitgeber bei der Kündigung mitwirken und sich nicht querstellen.

Zuletzt gibt es anstelle der Kündigung stets die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen stillzulegen. Das ist vor allem dann möglich, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und nicht mehr die nötigen Mittel aufbringen, um den Vertrag zu bedienen. Die Zulagen bleiben Ihnen in diesem Fall erhalten, und auch ein Wiedereinsetzen ist denkbar. Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen kündigen, sind jedoch stets Kündigungsfristen einzuhalten, und zudem existiert eine Sperrfrist von sieben Jahren. Wenn Sie diese überstehen, bleiben auch die Zulagen erhalten. (Vermögenswirksame Anlage: So können Sie extra Geld rausholen)

Wie wichtig ist eine private Altersvorsorge?

Diese Anlagemöglichkeiten gibt es

08.02.2012, 09:44 Uhr | pb (CF)

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