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Tagesgeldkonto kündigen: Was passiert mit den Zinsen?

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Tagesgeldkonto kündigen: Was passiert mit den Zinsen?

08.02.2012, 09:44 Uhr | mp (CF)

Möchten Sie ein Tagesgeldkonto kündigen, sollten Sie einiges beachten, damit die Zinsen nicht verloren gehen. Gründe, warum das Konto gekündigt werden soll, müssen keine angegeben werden. Ein Tagesgeldkonto zu kündigen muss einen reibungslosen Prozess darstellen, da ansonsten der Sinn eines solchen Kontos verloren gehen würde. Deshalb sollte schon zu Vertragsbeginn darauf geachtet werden, dass die Bank keine Gebühren erhebt.

Tagesgeldkonto kündigen

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Dieses Schreiben sollte den Namen der Bank, die Bankleitzahl und die Kontonummer beinhalten. Gehört das Konto mehreren Personen, so müssen alle mit der Kündigung einverstanden sein und unterschreiben. Ist eine minderjährige Person Inhaber des Tagesgeldkontos, so ist das Einverständnis der Eltern oder der Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn das Konto gekündigt werden soll, ist keine Frist einzuhalten. (Tagesgeldkonto wechseln: So geht's)

Tagesgeldkonto gekündigt: Ihnen stehen trotzdem Zinsen zu (Quelle: imago)

Tagesgeldkonto gekündigt: Ihnen stehen trotzdem Zinsen zu (Quelle: imago)

Kündigungsfristen beachten

Ebenso darf die Bank keine Gebühren erheben. Die Kündigung kann beschleunigt werden, indem das Geld auf ein anderes Konto überwiesen wird. Falls ein Vertrag unterschrieben wurde, der eine Gebühr festgelegt hat, so ist auf mögliche Kündigungsfristen zu achten. Bei Versäumnis dieser Frist können dem Kontoinhaber Kosten entstehen. Banken, die im Vertrag Gebühren festlegen, sind die Ausnahme.

Zinsen des Tagesgeldkontos und Freistellungsauftrag

Wenn Sie das Tagesgeldkonto kündigen, stehen Ihnen trotzdem die Zinsen zu. Fällt die Kündigung in eine noch nicht abgeschlossene Zinsperiode, so werden die Zinsen anteilig berechnet. Wurde der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt, kann dieser Auftrag mit dem Konto gekündigt werden. Somit kann ein neuer Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank erstellt werden.

Seit 2011 muss bei einem Freistellungsauftrag auch die Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt werden. Ein Freistellungsauftrag kann nur dann gekündigt werden, wenn keine anderen Anlagen bei der Bank getätigt wurden. (Tagesgeldkonto: Eine Alternative zum klassischen Sparbuch?)

Diese Anlagemöglichkeiten gibt es

08.02.2012, 09:44 Uhr | mp (CF)

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