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Vollmacht fürs Sparbuch erteilen: So geht's

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Vollmacht fürs Sparbuch erteilen: So geht's

08.02.2012, 09:44 Uhr | sj (CF)

Um eine Vollmacht für ein Sparbuch zu erteilen, gibt es zwei Möglichkeiten – und einige Punkte zu beachten. Zunächst einmal müssen Sie sich fragen, zu welchem Verwendungszweck eine Vollmacht ausgestellt werden soll und wann die Vollmacht in Kraft treten soll.

So wird die Vollmacht erteilt

Es ist möglich, einem Bevollmächtigen zu bestimmen, der entweder nur nach Ihrem Tod die Vollmacht auf das jeweilige Konto erhält oder aber zu Ihren Lebzeiten und über den Tod hinaus. (Die Qual der Wahl: Sterbegeldversicherung oder Sparbuch?)

Auch hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder nutzen Sie die Vordrucke der einzelnen Banken für die Erteilung oder Sie setzen ein formloses Schreiben auf. In dem Schreiben müssen Ihre persönlichen Daten enthalten sein, ebenfalls die Legitimationen des Bevollmächtigten in Form einer Ausweis-Kopie mit Unterschrift. Die Nutzung eines Vordruckes ist natürlicher einfacher und unkomplizierter. Die Bank prüft dann nur noch die Identität und der Vorgang ist abgeschlossen.

Das Sparbuch – ein qualifiziertes Legitimationspapier

Durch diese Eigenschaft erhält theoretisch jeder, der das Sparbuch bei der Bank vorlegt, eine Auszahlung in gewünschter Höhe. Eine Vollmacht ist deswegen eigentlich gar nicht nötig, aber trotzdem sinnvoll. Glücklicherweise prüft jede Bank die Identität der Person, die Geld von dem Sparbuch erhalten möchte. Meistens durch das Vorlegen eines Ausweises.

Da ein möglicher Missbrauch ausschließlich zu Ihren Lasten geht, sollten Sie bei der Auswahl der Vertrauensperson sorgfältig vorgehen. Natürlich kann eine Vollmacht auch zeitlich begrenzt erteilt werden. Sinnvoll kann dies bei einem längeren Auslandsaufenthalt sein, oder auch bei einer längeren Krankheit. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Dieser muss auf dem schriftlichen Weg erfolgen. (Wie lange sind alte Sparbücher gültig?)

Diese Anlagemöglichkeiten gibt es

08.02.2012, 09:44 Uhr | sj (CF)

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