24.02.2012, 15:50 Uhr | ks (CF) /(bec)
Wer ein altes Sparbuch gefunden oder geerbt hat, sollte damit sorgsam umgehen. Bei diesem handelt es sich um eine unbefristete Geldanlage, die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt ist. Deshalb können sich auf alten Sparbüchern oftmals kleine Vermögen angehäuft haben. Wir sagen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein altes Sparbuch gefunden haben.
Zwar ist das Sparbuch meist auf einen bestimmten Namen ausgestellt, allerdings handelt es sich bei der Urkunde um ein Inhaberpapier. Dies bedeutet, dass die Bank dem Vorleger des Sparbuchs die eingelagerten Geldbeträge samt bisher angesammelten Zinsen auszahlen kann. Zugleich ist die Bank dazu berechtigt, im Rahmen der Sorgfaltspflicht eine Legitimationsprüfung vorzunehmen.
Altes Sparbuch gefunden oder geerbt: Kleines Vermögen möglich? (Quelle: dpa)
Wenn Sie ein altes Sparbuch von Verwandten gefunden oder geerbt haben, ist die Hoffnung auf ein kleines Vermögen durchaus berechtigt. Je nach Alter des Sparbuchs kommt es aber immer wieder vor, dass Banken die Auszahlung verweigern.
Wenn die Bank Sie deshalb schnell damit abwimmeln will, dass das Guthaben bereits ohne Sparbuch ausbezahlt worden sei, lassen Sie sich Beweise hierfür vorlegen. Mehrere Gerichtsurteile haben bestätigt, dass die Nachweislast hier nicht beim Kunden, sondern bei der Bank liegt. Haben Sie alte Sparbücher gefunden, so genügt es schon, wenn Sie diese vorweisen können und verfügungsberechtigt sind. (Vollmacht für das Sparbuch erteilen: So geht`s)
Laut „Stern“ hat man grundsätzlich das Recht, über das Guthaben zu verfügen, wenn man alte Sparbücher vorlegt, die noch gültig sind und sich etwa als Erbe ausweist. Gemäß dem Steuerrecht kann eine Bank zwar theoretisch nach 30 Jahren das Altguthaben vereinnahmen, meist wird aber versucht, ältere Vorgänge nachzuvollziehen und das Guthaben auszuzahlen.
Auch wenn alte Sparbücher keine Eintragung über eine Geldbewegung verzeichnen, ändert das nichts daran, dass sie noch gültig sind. Es kann sich auch bei ehemals kleinen Geldbeträgen lohnen, für eine Auszahlung zu kämpfen, denn über die Jahrzehnte kann mit Hilfe des Zinseszinses ein kleines Vermögen entstanden sein. (So bekommen Sie hohe Zinsen auf Ihr Sparbuch)
Ist das Guthaben in D-Mark angegeben, würde es bei einer Auszahlung entsprechend dem Umrechnungskurs in Euro ausbezahlt werden. Sehr alte Sparbücher mit Reichsmark-Beträgen sind dagegen laut „Welt“ leider nicht mehr gültig. (Tagesgeldkonto: Alternative zum klassischen Sparbuch?)
In einem Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt behauptete die Bank, das Sparbuch sei gefälscht und die enthaltenen Unterschriften der Bankmitarbeiter seien weder echt noch gültig, da die Mitarbeiter nicht zeichnungsberechtigt gewesen seien. Das Gericht entschied: Wenn alte Sparbücher durch einen Sachverständigen für echt erklärt werden, kann daran kein Zweifel mehr bestehen. Dass Unterschriften nicht gültig sind, müsse die Bank nachweisen. Andernfalls müssten alte Sparbücher ausbezahlt werden. (Geldanlage: So tricksen Banken bei den Zinsen)
24.02.2012, 15:50 Uhr | ks (CF) /(bec)
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