Um Kindergeld beziehen zu können, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Für diesen sind spezielle Formulare bei der Familienkasse erhältlich. Kindergeld kann neben Eltern auch von nicht-leiblichen Erziehungsberechtigten bezogen werden, die ein Kind erziehen und nachweislich in Obhut haben.