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Sonderurlaub - ja oder nein?

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Sonderurlaub bei einem plötzlichen Todesfall (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
(Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Ebenso kann Sonderurlaub bei familiären Ereignissen wie einem plötzlichen Todesfall von Familienangehörigen gewährt werden. Als Familienangehörige definiert das Gesetz Geschwister, Eltern, Kinder oder Großeltern. Auch bei Pflege-, Adoptiv- oder Enkelkindern greift diese Regelung, nicht aber beim Todesfall eines Onkels oder eines Cousins. Normalerweise werden dem Arbeitnehmer zwei Tage Sonderurlaub gewährt – einen Tag für den Todestag und ein weiterer für die Beerdigung.




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