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Vor allem, wenn es an die Gehaltsverhandlungen geht, erweist es sich als nicht zu leugnender Vorteil, wenn Sie die Kriterien für die Lohnberechnung kennen. Wenn Sie die Verhandlung auch aus der Perspektive Ihres Arbeitgebers einschätzen können, fällt es deutlich leichter, Grenzen auszuloten und einzuschätzen, zu welchen Gehaltssprüngen ein Unternehmen bereit ist. Hierbei sollten Sie stets wissen, dass Sie ein Unternehmen mehr kosten als nur den Betrag auf Ihrer Lohnabrechnung.
Die meisten Unternehmen nutzen für die Lohnberechnung eine eigene Software oder gehen mit einer manuellen Methode ans Werk. Ausgangspunkt ist dabei stets der Bruttoarbeitslohn, der Ihnen ausgezahlt wird. Dieser kann in Form eines festen monatlichen oder jährlichen Betrags oder in Form von Stundensätzen ausgerechnet werden. Nach der Summe der Beträge werden dann die Steuern berechnet, wobei neben der Lohnsteuer eventuell auch Kirchensteuer fällig wird. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, die ebenso in die Lohnberechnung einfließen wie die Arbeitnehmerbeiträge für die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Bei der Berechnung des Gehalts spielen Arbeitsnehmerbeiträge eine große Rolle. (Foto: imago)
Zu den Kriterien, nach denen eine Lohnberechnung vorgenommen wird, gehören zudem auch eventuelle Zuschläge, die die Lohnberechnung entscheidend nach oben korrigieren können. Wer beispielsweise im Akkord arbeitet oder häufig Feiertagsarbeit erbringt, darf sich über entsprechende Zulagen freuen. Die Kriterien für deren Höhe werden meist innerhalb eines Tarifvertrags festgelegt. Zuletzt spielen zunehmend auch variable Anteile eine Rolle bei der Lohnberechnung. Die Kriterien, nach denen sich diese Summen richten, bestehen im Erreichen bestimmter Umsatzziele oder sind an den Jahresgewinn des Unternehmens gekoppelt. (Lohnsteuer: Was ist das eigentlich?)
Quelle: ma (CF)