06.05.2013, 14:55 Uhr | mb (CF)
Wenn der Verdienst hinten und vorne nicht mehr ausreicht, kann ein Zweitjob als Nebenjob die Haushaltskasse deutlich aufbessern. Viele Menschen sind mittlerweile sogar auf einen Nebenverdienst angewiesen.
Für einen Nebenjob und zusätzlichen Verdienst gibt es einiges zu beachten, damit Sie mit dem Zweitjob nicht Ihre hauptberufliche Arbeit durch Kündigung verlieren. Es ist daher sinnvoll, dass der Nebenjob mit geringen Kosten und Aufwand zu erledigen ist, damit sich der Verdienst mit dem Zweitjob lohnt. Ideal wäre es, wenn Sie sich dabei die Zeit selbst einteilen können, aber das geht leider nicht immer. (Jobsuche: Vorsicht vor unseriösen Angeboten)
Natürlich muss einiges beachtet werden, wenn Sie einen Zweitjob annehmen möchten. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass nur maximal 400 Euro sozialabgabenfrei dazu verdient werden dürfen und die Lohnsteuerkarte immer vorgelegt werden muss. Sie sollten auch grundsätzlich mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, wenn Sie einen Nebenjob annehmen möchten, um einen höheren Verdienst zu erreichen. Im Arbeitsvertrag kann durchaus drinstehen, dass die Aufnahme einer weiteren Tätigkeit nicht erwünscht ist. Sollte der Arbeitsvertrag einen Zweitjob ausschließen, sollten Sie sich unbedingt daran halten oder aber die Genehmigung für einen Zweitjob beim Chef einholen.
Schwierig wird es nämlich dann, wenn durch den zusätzlichen Job die eigentliche Arbeit vernachlässigt wird. Die Chefs sehen es nicht gerne, wenn durch die Nebentätigkeit das Leistungsvermögen beim Hauptarbeitergeber nachlässt, weil man durch die zusätzliche Arbeit überbeansprucht ist. Auch wird es überhaupt nicht gerne gesehen, wenn man seinen Jahresurlaub für Nebenjobs opfert, um einen zusätzlichen Verdienst zu erhalten. Denn Urlaub dient der Erholung.
Grundsätzlich sollten Sie nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, Nebenjob eingeschlossen. Sie sollten sich einen Zweitjob suchen, der nicht so anstrengend ist, dafür aber finanziell etwas abwirft. Vorsichtig sollten Sie bei Jobangeboten im Internet sein - diese kosten oftmals mehr als man verdient. (Verschiedene Wege der Arbeitssuche)
Übersteigt das im Nebenjob erzielte Einkommen die 450 Euro-Grenze, müssen dafür Steuern gezahlt werden. Hierbei wird der Arbeitnehmer in die Steuerklasse VI eingeordnet, was bedeutet, dass weder der Grund- noch der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden kann.
06.05.2013, 14:55 Uhr | mb (CF)
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