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Steuernummer beantragen - So geht’s

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Steuernummer beantragen: So geht’s

09.10.2012, 14:00 Uhr | ac (CF)

Wenn Sie freiberuflich oder selbstständig tätig sind, müssen Sie eine Steuernummer beantragen. Wenn Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden, erhalten Sie die Kennung nach wenigen Wochen, sofern Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt ausgefüllt haben.

Beim Finanzamt Steuernummer beantragen

Damit Sie das Finanzamt steuerlich erfassen kann, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, müssen Sie eine Steuernummer beantragen. Am einfachsten ist es, hierfür zum Finanzamt zu gehen. Sie können aber auch telefonisch eine Zusendung erfragen. Haben Sie ein Gewerbe angemeldet, schickt das Gewerbeamt Ihre Steuernummer an das zuständige Finanzamt. In dem Fall müssen Sie sie also nicht selbst einfordern. (Gewerbeanmeldung: So bekommen Sie den Gewerbeschein)

Fragebogen ausfüllen und Nummer erhalten

Wenn Sie die Steuernummer beantragen, erhalten Sie zur steuerlichen Erfassung in jedem Fall einen Fragebogen. Neben Daten über die persönlichen Verhältnisse müssen Sie auch Nachweise erbringen, die Ihre selbstständige Tätigkeit dokumentieren. Zusätzlich verlangt das Finanzamt noch eine Schätzung Ihres zu erwartenden Gewinns und Umsatzes in den folgenden zwei Jahren. Damit werden dann Einkommenssteuer und Gewerbesteuer ermittelt. Stellen Sie hier also alles möglichst genau auf, und tragen Sie keine zu hohen Gewinnerwartungen ein.

wirtschaft.t-online.de: Steuernummer: Datenchaos geht weiter

Alle wichtigen Unterlagen beilegen

Vergessen Sie zum Schluss nicht, den Fragebogen zu unterschreiben, da dieser sonst nicht gültig ist. Legen Sie dem Fragebogen wichtige Anlagen, Kopien von Verträgen und unter Umständen einen Handelsregisterauszug oder auch eine schriftliche Einwilligung des Lastschriftverfahrens bei. Kopieren Sie alles vorsichtshalber für sich selbst und schicken Sie die Unterlagen an das zuständige Finanzamt.

Nachdem der Fragebogen bei der Behörde eingegangen ist, dauert es meist zwischen zwei bis vier Wochen, bis Sie Ihre Steuernummer erhalten. Diese haben Sie dann bei Rechnungen und sonstigem Schriftverkehr mit dem Finanzamt stets anzugeben. (Welche Formalitäten Existenzgründer erledigen müssen)

09.10.2012, 14:00 Uhr | ac (CF)

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