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So berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen

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So berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen

09.10.2012, 13:54 Uhr | cb (CF)

Mit dem Elterngeld fördert der Staat den Nachwuchs und gibt Eltern die Möglichkeit, Zeit mit ihrem Kleinkind zu verbringen, ohne dabei existenzielle Probleme zu erleiden. Die Höhe, in der die Bezüge ausgezahlt werden, lässt sich problemlos berechnen.

Elterngeld selbst berechnen

Normalerweise entspricht der Betrag des Elterngeldes 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Die Summe können Sie ganz einfach selbst berechnen. Hierfür ist zum Beispiel der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hilfreich. (Elterngeld berechnen: So einfach geht’s)

Elterngeldantrag: Nettogehalt beachten

Seit der Einführung zur finanziellen Unterstützung von Eltern im Jahr 2007 sind allerdings einige Änderungen in Kraft getreten, die Sie bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigen sollten. Seit 2011 gelten die 67 Prozent nicht mehr für eine Nettoverdienst-Höchstgrenze von 1.800, sondern für maximal 1.200 Euro. Übersteigt Ihr Nettogehalt 1.200 Euro, wird der Betrag gekürzt, indem der Höchstsatz von 65 Prozent gilt. Nach wie vor liegt der Maximalbetrag für das Elterngeld bei 1.800 Euro.

Höhe des Gehalts wirkt sich auf Elterngeld aus

Geringverdiener mit einem Nettogehalt von unter 1.000 Euro erhalten für je zwei Euro unter diesem Grenzbetrag eine 0,1 Prozent höhere Ersatzrate. Bei einem Gehalt von 950 Euro würde diese beispielsweise 69,5 Prozent betragen. Spitzenverdiener erhalten hingegen keine Zuschüsse, wenn diese vor Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von 250.000 Euro bei Alleinstehenden und 500.000 Euro bei Verheirateten haben. (Ein Nebenverdienst zum Elterngeld kann sich lohnen)

eltern.t-online.de: Elterngeld 2013: Das sollten Eltern wissen

Voraussetzungen für Kindergeld

Berechnung soll durch Pauschalen 2013 einfacher werden

Damit Sie Ihr Elterngeld noch leichter berechnen können, hat die Regierung neue Beschlüsse durchgesetzt. Mit dem neuen Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs soll die Einkommensermittlung von betroffenen Eltern optimiert werden, wie das BMFSFJ auf ihrer Internetseite berichtet. Abzüge von Steuern und Sozialabgaben kommen dann in pauschalierter Form vor. Auch Ermittlung des Einkommens von Personen, die Elterngeld beziehen, soll einfacher werden.

Die Änderungen sollen laut dem Bundesministerium ab dem 1. Januar 2013 in Kraft treten. Wie die "Wirtschaftswoche" berichtet, sind hierbei jedoch mit Einbußen beim Elterngeld zu rechnen. Wollen Sie außerdem in eine für Sie günstigere Lohnsteuerklasse wechseln, müssen Sie dies mindestens sieben Monate vor der Geburt tun. (Steuerklasse und Elterngeld: Wissenswertes und Tipps)

eltern.t-online.de: Elterngeld: Eltern bekommen 2013 bis zu 40 Euro weniger Elterngeld

09.10.2012, 13:54 Uhr | cb (CF)

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