Job und Karriere
Arbeitslos melden: Das sollten Sie dabei beachten01.07.2013, 12:04 Uhr | ae (CF)
Seinen Job zu verlieren, ist für viele ein harter Schlag. Doch trotz der akuten Frustration sollten Sie sich umgehend arbeitslos melden, um Leistungen wie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können. Wissen Sie bereits, dass Ihr Arbeitsverhältnis demnächst endet, sollten Sie beachten, dass Sie sich frühzeitig bei Ihrer Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden müssen. Andernfalls drohen Leistungskürzungen.
Ist das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses abzusehen, beispielsweise weil der befristete Arbeitsvertrag ausläuft oder Ihre Ausbildung endet, sind Sie dazu verpflichtet, sich drei Monate vorher als arbeitssuchend zu melden. Ausnahmen bestehen lediglich bei schulischen oder betrieblichen Ausbildungen, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Durch die Meldepflicht will man die Dauer der Erwerbslosigkeit möglichst kurz halten. Im Idealfall gelingt es der Agentur sogar, innerhalb dieser drei Monate eine Anschlussbeschäftigung für Sie zu finden.
Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Agentur, sobald Sie von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erlangen (Quelle: HR Schulz/imago)
Erfahren Sie erst spät, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet – beispielsweise einen Monat zuvor –, sind Sie dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen bei Ihrer Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden. Die Meldung können Sie sowohl schriftlich, telefonisch als auch persönlich machen.
Bei einer schriftlichen oder telefonischen Meldung müssen zunächst nur persönliche Daten und der Beendigungszeitpunkt angegeben werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie spätestens am ersten Tag der Erwerbslosigkeit persönlich bei Ihrer Arbeitsagentur erscheinen und sich arbeitslos melden müssen.
Halten Sie sich nicht an diese Frist, droht eine Sperrzeit von einer Woche, in der Sie kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben. Ist die zuständige Arbeitsagentur nicht geöffnet, beispielsweise an Wochenenden oder Feiertagen, genügt es, wenn Sie die persönliche Meldung am nächsten möglichen Tag nachholen, um die Frist einzuhalten.
Beachten Sie, dass Sie zu diesem Termin diverse Dokumente mitbringen müssen. Um sich arbeitslos melden zu können, bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die aktuelle Meldebescheinigung mit. Ebenfalls nötig ist auch Ihre Rentenversicherungsnummer und – sofern vorhanden – die Kündigung des letzten Arbeitsvertrages oder der Arbeitsvertrag, aus dem die Befristung ersichtlich wird. Waren Sie bereits schon einmal arbeitslos, empfiehlt es sich, auch die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, etwa den Bewilligungsbescheid und die Leistungsnachweise.
Übrigens: Wer bereits einen neuen Job gefunden hat, sollte beachten, dass es sich auch lohnt, sich für eine Überbrückungszeit für nur einen oder zwei Monate arbeitslos zu melden. Denn für diesen Zeitraum zahlt die Arbeitsagentur in jedem Fall die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung.
01.07.2013, 12:04 Uhr | ae (CF)
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