07.05.2013, 16:37 Uhr | ob (CF)
Das Arbeitszeugnis ist Ihre Visitenkarte für den nächsten Job. Ganz wichtig sind die Formulierungen, denn zwischen den Zeilen verrät der Chef, was er wirklich von Ihnen hält. Der Ton hat offiziell immer wohlwollend zu sein – der Gesetzgeber will es so. Wer ein Unternehmen verlässt, hat nicht nur einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis, sondern auch darauf, dass die Bewertung freundlich klingt. Personaler sind der Wahrheit verpflichtet, dürfen aber niemandem Steine in den Weg legen.
Personaler arbeiten mit versteckten Verklausulierungen, wenn sie die Wahrheit umschiffen müssen. Alkoholprobleme, Abmahnungen, Vorstrafen oder Parteizugehörigkeiten haben in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen, dürfen nie deutlich auf den Punkt gebracht werden. Deswegen hat sich eine Art Geheimsprache entwickelt, ein raffinierter Griff in die Trickkiste, um anderen Chefs durch die Blume mitzuteilen, wie die Persönlichkeit und Leistung des Jobsuchenden zu bewerten ist.
Arbeitszeugnis: Zwischen den Zeilen lesen (Quelle: imago)
Obwohl sich das Arbeitszeugnis auf den ersten Blick vielleicht wie eine Lobeshymne liest, gibt es auf den zweiten Blick unter Umständen gar keinen Grund zum Jubel: Der Geheim-Code spricht nämlich eine ganz andere Sprache und ist auch nicht immer leicht zu entschlüsseln. (Arbeitszeugnis: Was die Formulierungen bedeuten)
Doppelbödige Formulierungen und tückische Ausdrücke sind eine scheinbar nette Verpackung für ernsthafte Kritik. Laut "Bild.de" signalisiert zum Beispiel die Formulierung „Er hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen“ Alkoholmissbrauch.
Der Satz „Er zeigte Verständnis für seine Arbeit“ attestiert Faulheit. Die Übersetzung dafür: Er selbst hat keine Initiative gezeigt, fehlte oft und erledigte nur das Notwendigste. Am Ende ein: „Wir wünschen ihm für die Zukunft das Allerbeste!“ klingt zwar nett, bedeutet aber genau das Gegenteil: Bloß gut, dass der oder die endlich weg ist!
wirtschaft.t-online.de: Entschlüsseln Sie die Geheimcodes der Chefs
Wichtig ist, dass ein Arbeitszeugnis Substanz und Gewicht hat. Laut "focus.de" sollten folgende Leistungsbeschreibungen Erwähnung finden: Arbeitsmotivation, Arbeitsbefähigung, Fachwissen, Weiterbildungsbereitschaft, Arbeitsweise und Arbeitserfolg.
Es ist übrigens in kleineren Firmen eine gängige Praxis, dass ein Arbeitnehmer sich sein Arbeitszeugnis selbst schreibt. Das ist weder anrüchig noch unseriös und die einzigartige Chance, sich positiv darzustellen. Dabei ist wichtig, dass Sie unbedingt auf die äußere korrekte Form achten! (Fehler im Arbeitszeugnis: Risiko für Ihre Karriere)
07.05.2013, 16:37 Uhr | ob (CF)
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