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Lücken im Lebenslauf richtig verkaufen - So geht's

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Lücken im Lebenslauf richtig verkaufen - So geht's

08.05.2013, 15:53 Uhr | ms (CF)

Lücken im Lebenslauf können schnell dazu führen, dass Sie bei Ihrer Bewerbung keine echte Chance auf den gewünschten Job haben. Doch unkorrektes Beschönigen kann verheerende Konsequenzen mit sich bringen. Wir sagen Ihnen, bei welchen Ausbesserungen Sie auf der sicheren Seite sind. Weitere Bewerbungstipps finden Sie in unserer Fotoshow.

Verzichten Sie auf Lügen in der Bewerbung

Weiße Stellen im Lebenslauf machen sich nie besonders gut und bringen Sie bei einer Bewerbung schnell in Erklärungsnot - egal, ob die Lücken auf eine Erkrankung, auf Arbeitslosigkeit oder aber auf eine längere Auslandsreise zurückzuführen sind. Beim Ausbessern der Lücken gilt allerdings: „Schönen erlaubt, lügen verboten“, wie der „Focus“ erklärt. (Bewerbungsanschreiben korrekt aufbauen)

Vermeiden Sie Übertreibungen im Lebenslauf (Quelle: imago)

Vermeiden Sie Übertreibungen im Lebenslauf (Quelle: imago)

So verrät die Personalberaterin Claudia Wacker gegenüber dem Magazin: „Lügen haben kurze Beine. Ich hake bei Lücken immer besonders genau nach.“ Entsprechend geschulte Personaler erkennen Lügenkonstrukte meist schnell.

Beschönigen im Lebenslauf?

Haben Sie also die ein oder andere Lücke im Lebenslauf, können Sie Ihre Bewerbung in einem gewissen Rahmen durch geschickte Formulierungen beschönigen - doch aufgepasst: Sie sollten nicht allzu kreativ sein und nicht übertreiben. Denn: "Alles, was man verspricht, muss man später leisten können", so die Recruiterin Martina Frisch gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“.

Beispielsweise können Sie nach Einschätzung der Recruiterin Ihren Urlaub gut verkaufen: Er „fördert die interkulturelle Kompetenz“. Ein Nebenjob wiederum - egal in welchem Bereich - verbessert etwa die Team- und Kommunikationsfähigkeit und mache einen resistenter gegen Stress. Doch seien Sie sich bewusst: Erfahrene Personaler steigen schnell hinter solche Beschönigungen. (Vorstellungsgespräch: Ihre Stärken und Schwächen)

Tipps für Ihre Bewerbung

Und in noch einer Hinsicht ist Vorsicht bei Beschönigungen sinnvoll: Denn zulässige Fragen müssen Bewerber in einem Vorstellunggespräch auch wahrheitsgemäß beantworten. Ansonsten kann der Chef den Arbeitsvertrag anschließend wegen arglister Täuschung nach § 123 BGB anfechten, wie Ulf Weigelt auf zeit.de erklärt. Und wer will das schon?

wirtschaft.t-online.de: Welche "Schönheitskorrekturen" im Vorstellungsgespräch erlaubt sind.

Hoffen auf das persönliche Gespräch

Der Karrierecoach und Buchautor Hans-Rainer Vogel rät daher gegenüber dem „Focus“ zu einer anderen Methode, um die Lücken im Lebenslauf vergessen zu machen: „Im ersten Anschreiben sollten Lücken im Lebenslauf in keinem Fall hervorgehoben werden. Die bessere Variante ist, sie bis zu einem persönlichen Gespräch erst einmal unkommentiert stehen zu lassen.“ (Bewerbung: Was macht man mit Lücken im Lebenslauf?)

Wichtig: Nachvollziehbare Erklärungen

Für das persönliche Gespräch sollten Sie bezüglich der Lücken allerdings plausible Erklärungen und Argumente parat haben. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt sollten Sie in der Lage sein, darzulegen, inwiefern der Aufenthalt für die persönliche und berufliche Entwicklung förderlich war. (So bereiten Sie sich optimal auf ein Vorstellungsgespräch vor)

Falls Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sollten Sie dies auf ehrliche Weise kundtun. Doch verkaufen Sie die Arbeitslosigkeit bei allen negativen Effekten positiv. Beispielsweise könne Sie die Arbeitslosigkeit gelehrt haben, welchen Job Sie wirklich ausüben möchten und Ihnen aufgezeigt haben, welche Stärken Sie vorweisen können.

Schwieriger wird es, wenn Sie wegen einer Krankheit länger ausgefallen sind. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Frage nach einer Krankheit in einer Bewerbung nach Angaben von Ulf Weigelt nur bedingt erlaubt ist. So darf der neue Chef etwa nach ansteckenden Krankheiten fragen, wenn sie Kollegen und Dritte gefährden könnten. Die Frage nach einer Behinderung hingegen ist nicht zulässig.

08.05.2013, 15:53 Uhr | ms (CF)

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