18.05.2012, 15:36 Uhr | ae (CF)
Das Gehalt von Angestellten wird in der Regel am Monatsende überwiesen. Doch wann muss der Gehaltseingang spätestens auf Ihrem Konto sichtbar sein? Festgelegt wird der Zeitpunkt des Geldeingangs im Arbeitsvertrag, der für den Arbeitgeber auch verbindlich gilt und pünktlich einzuhalten ist.
Als Gehaltseingang wird der Zeitpunkt bezeichnet, an dem das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto verbucht wird und Sie darüber verfügen können. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Gehalt stets pünktlich und in voller Höhe an Sie auszuzahlen, schließlich haben Sie ja auch Ihre finanziellen Verbindlichkeiten. Die meisten Arbeitnehmer erhalten ihr Gehalt am Monatsende, in Ausnahmefällen aber auch in der Monatsmitte oder sogar als wöchentliche Auszahlung. (Gehaltsnachzahlung: Anspruch auf mehr Geld)
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihnen erst Geld zahlen, wenn Sie dafür auch eine Leistung erbracht haben. So gehen Sie zunächst bei jedem neuen Job in Vorleistung, da Sie Ihr Geld erst am Monatsende rückwirkend ausgezahlt bekommen. In Einzelfällen können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch eine abweichende Regelung treffen. Beachten Sie, dass der Geldeingang je nach Bankunternehmen unterschiedlich lange dauern kann. Meist weist der Arbeitgeber die Zahlung aber so rechtzeitig an, dass Ihnen der Betrag schon zum ersten Tag des Folgemonats zur Verfügung steht. Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, findet die Auszahlung schon entsprechend früher statt.
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Gerade in Monaten mit vielen Feiertagen, wie zum Beispiel zum Jahreswechsel, kommt es in einigen Unternehmen häufiger zu Verzögerungen. Doch Sie haben ein Recht darauf, dass das Gehalt pünktlich zum Monatsende oder spätestens zum ersten Tag des Folgemonats auf Ihrem Konto ist. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich zu Recht beim Arbeitgeber beschweren und eine pünktlichere Zahlung einfordern. Ist der Arbeitgeber nicht an der Verzögerung schuld, sondern die Bank, kann er dafür auch nicht verantwortlich gemacht werden. (Was Sie tun können, wenn Sie kein Gehalt bekommen)
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18.05.2012, 15:36 Uhr | ae (CF)
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