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Viele Arbeitgeber scheuen den Tag, an dem der Mitarbeiter im Büro sitzt und um eine Gehaltserhöhung erbittet. Eine Prämie oder andere Zusatzleistungen hingegen nehmen viele Chefs gelassener, wodurch sich die Verhandlung um mehr Lohn beiderseitig flexibel gestalten lässt. Die Möglichkeiten, dem Mitarbeiter mehr Gehalt zukommen zu lassen, sind vielfältig und meist erfolgsbasiert. Kann der Mitarbeiter besondere Erfolge für das Unternehmen erzielen und dies auch nachweisen, erhält er z. B. Prämien.
Klar, eine Gehaltserhöhung bedeutet ein größeres Loch in der Betriebskasse. Und dies jeden Monat. Das ist nicht nur schlecht für das Unternehmen selbst, auch der Angestellte spürt diese Lohnerhöhung oft nur sehr gering. Wer stets seine Leistung bringt und das Unternehmen, für das er tätig ist, weiter vorantreibt, dem sollte eine finanzielle Belohnung dennoch zustehen. Doch die übliche Form der Anerkennung wird von vielen Arbeitnehmern aus verschiedenen Gründen gemieden, hauptsächlich der fixen Bindung einer höheren Gehaltszahlung wegen. Die Zahlung kann aber auch in einer anderen Art und Weise geschehen, beispielsweise mit jährlichen Bonuszahlungen oder durch Sonderprämien bei positiven Vertragsabschlüssen oder Projekterfolgen. Dabei hängt die Höhe des Betrages von der erwirtschafteten Firmenleistung ab, sie kann aber nicht sonderlich beeinflusst werden. Eine Prämienzahlung wird ebenfalls jährlich vergütet. Der Vorteil ist eine einvernehmliche Zielsetzung innerhalb der betrieblichen Aufgaben. Wurde diese erreicht, wird die Zahlung fällig. (Tantiemen: Erfolgsbeteiligung in Kapitalgesellschaften)
Neben solchen Vereinbarungen, auf die sich viele Arbeitgeber einlassen, gibt es aber noch weitere Möglichkeiten, die beide Seiten zufriedenstellen. Dies könnte schon ein monatlicher Tankgutschein sein, der sich insbesondere für die Mitarbeiter lohnt, die einen langen Fahrtweg haben. Auch die zusätzliche Leistung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie altersbedingte Vorsorgen innerhalb des Betriebes sind mögliche Vereinbarungen, die individuell ausgehandelt werden können. Hauptsache, diese Art der Entlohnung steht in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungserbringung des Arbeitnehmers. (Dividende: Gewinnausschüttung an Gesellschafter)
Quelle: cb (CF)
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