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Überstunden: Wie wird die Mehrarbeit vergütet?

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Überstunden: Wie wird die Mehrarbeit vergütet?

| tm (CF)

Überstunden fallen bei vielen Unternehmen an, aber nicht jeder Arbeitgeber gewährt dafür einen entsprechenden Ausgleich in Form von zusätzlicher Vergütung oder Freizeitausgleich. Die Höhe der geleisteten Überstunden ist in einigen Branchen sehr hoch. Doch wie viele Überstunden darf ein Arbeitgeber eigentlich anordnen, und wie sieht die Gesetzeslage aus?

Viele Überstunden bleiben leider oft ohne Ausgleich

In Deutschland werden offiziell pro Jahr mehr als 1,4 Millionen Überstunden geleistet. Die tatsächliche Summe dürfte noch sehr viel höher ausfallen, da es in vielen Unternehmen keine Möglichkeit zum Erfassen der zusätzlich geleisteten Arbeitszeit gibt. Für viele Arbeitnehmer stellt sich hier oft die Frage, ob eine erhöhte Anzahl an Überstunden überhaupt rechtmäßig ist und was bezüglich der Vergütung gilt. (Lohn und Gehalt: Was sind die Unterschiede?)

Vergütungsausgleich der Überstunden

Mehr als 50 Prozent aller Fachkräfte, die Überstunden leisten, erhalten dafür keinen Ausgleich. In einigen Unternehmen ist dies jedoch im jeweiligen Tarifvertrag oder in der jeweils geltenden Betriebsvereinbarung festgelegt. Darin steht, wie oft und wie viele Überstunden der Arbeitgeber anordnen darf und wie die Stunden ausgeglichen werden. Gibt es keine Regelung, ist der Arbeitnehmer gesetzlich nicht verpflichtet, Überstunden, die über seine vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgehen, zu leisten. Die Angst, den Arbeitsplatz bei einer Verweigerung zu verlieren, sorgt aber oft dafür, dass Überstunden stillschweigend hingenommen werden. So wird häufig aus einer gut bezahlten Stelle ein unterbezahlter Job.

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Überstunden: Ausnahmen sind erlaubt

Wenn es sich um echte Notfälle handelt, wie zum Beispiel ein sehr hoher Krankenstand oder der Schutz erheblicher betrieblicher Interessen, sind Anweisungen zur Leistung von Überstunden durchaus erlaubt. Meist sind diese Ausnahmen aber auch im Arbeitsvertrag definiert. Bei leitenden und zumeist sehr hoch bezahlten Positionen gilt zudem, dass beide Parteien von einer erhöhten Arbeitsleistung ausgehen, ohne dass dies vertraglich vereinbart wird. (Stundenlohn: Bezahlung für gearbeitete Stunden)

Quelle: tm (CF)

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