Besteht ein Anspruch?
Alles rund um das Urlaubsgeld16.08.2013, 14:35 Uhr | ms (CF)
Der Sommerurlaub steht vor der Tür und Sie fragen sich, ob Sie eigentlich einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben? Einen festen Anspruch haben nur die wenigsten, und so kommt es, dass in Deutschland weniger als die Hälfte aller Arbeitnehmer in den Genuss der Sonderzahlung kommt.
Grundsätzlich ist zu Unterscheiden zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt, das vielen auch als "bezahlter Urlaub" bekannt ist. Hierbei handelt es sich um den Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Zeit, in der Sie Urlaub nehmen. Das Urlaubsgeld ist hingegen eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber freiwillig leisten kann. Einen grundsätzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Wie "Focus Money" berichtet, können allerdings Fälle eintreten, in denen Sie auf die Sonderzahlung bestehen können: Der Anspruch besteht beispielsweise, wenn die Auszahlung explizit im geltenden Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Der zweite Fall tritt ein, wenn der Arbeitgeber drei Jahre in Folge freiwillig Urlaubsgeld an seine Mitarbeiter zahlt, ohne explizit darauf hinzuweisen, dass hieraus kein andauernder Anspruch auf die Sonderzahlung entsteht. Hier können Sie Ihren Anspruch auf Urlaubsgeld auch dann geltend machen, wenn der Arbeitgeber die Sonderzahlung unerwartet aussetzen will. So soll den Arbeitnehmern eine gewisse Planungssicherheit garantiert werden.
Das Online-Portal der Rechtschutzversicherung "DAS" verweist zusätzlich auf das Recht der Gleichberechtigung: Wenn Sie in Ihrem Arbeitsumfeld die einzige Person sind, die kein Urlaubsgeld bekommt, kann ein Fall von Diskriminierung vorliegen.
Sofern Sie aus den genannten Gründen Anspruch auf Urlaubsgeld haben, ist es gleichgültig, ob Sie im Jahr der Auszahlung auch tatsächlich Urlaub nehmen, das hat laut "Focus Money" das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil bestätigt. Über die Höhe der Sonderzahlung entscheidet der Arbeitgeber übrigens selbst, sofern keine tariflichen Bestimmungen vorliegen. In manchen Branchen wird ein ganzes oder auch ein halbes Monatsgehalt ausgezahlt, in anderen wiederum nur ein geringerer Obolus.
Denken Sie jedoch daran, dass Ihnen vom Urlaubsgeld nicht die volle Summe zur Verfügung steht. Genauso wie das reguläre Gehalt müssen Sie die Sonderzahlung versteuern und Sozialabgaben zahlen. In der Regel wird das Urlaubsgeld mit dem Mai- oder Junigehalt ausgezahlt und automatisch versteuert. Doch auch hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, sodass Arbeitgeber das Urlaubsgeld auch zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt auszahlen können.
In Deutschland zahlt übrigens knapp die Hälfte der Arbeitgeber die Sonderzahlung. Das geht aus einer Online-Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Ob und in welcher Höhe die Sonderzahlung erfolgt, hängt hiernach von vielen Faktoren ab: Branche, Geschlecht, Wohnort, Einkommensklasse. So bekommen Arbeitnehmer in den alten Bundesländern häufiger Urlaubsgeld als in den neuen Ländern, Frauen bekommen es seltener als Männer und Beschäftigte in der Einkommensklasse zwischen 4.000 und 5.000 Euro erhalten die Finanzspritze häufiger als Arbeitnehmer mit einem niedrigeren oder höheren Einkommen.
16.08.2013, 14:35 Uhr | ms (CF)
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