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Das Bundesurlaubsgesetz regelt Ihren Erholungsurlaub


Arbeitsrecht
Bundesurlaubsgesetz regelt die Mindestanzahl der Urlaubstage

rb (TP)

Aktualisiert am 09.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Ursprünglich hieß das Bundesurlaubsgesetz Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer. Die hier festgeschriebene Mindesturlaubszeit darf auch von tariflichen oder individuellen Absprachen nicht unterschritten werden. Welchen Urlaubsanspruch Sie nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens haben, erfahren Sie hier.

Das Bundesurlaubsgesetz dient dem sozialen Arbeitsschutz

Jeder Arbeitgeber ist nach dem Bundesurlaubsgesetz verpflichtet, Ihnen einen bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen pro Kalenderjahr zu gewähren. In Paragraf 3 Absatz 2 ist geregelt, dass Samstage als Werktage zu betrachten sind. Damit beträgt Ihr Mindesturlaubsanspruch insgesamt vier Wochen.

Das Entgelt, das Ihnen während des Urlaubs weitergezahlt werden muss, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Arbeitseinkommen während der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Überstundenzuschläge werden dabei nicht berücksichtigt. In der Praxis zahlt der Arbeitgeber das monatliche Arbeitsentgelt auch während der Urlaubszeit einfach weiter.

Urlaubsansprüche müssen nach dem Bundesurlaubsgesetz angemeldet werden

Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, in welcher Zeit und in welcher Aufteilung Sie Ihren Jahresurlaub in Anspruch nehmen möchten. Der Arbeitgeber ist auch nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht dazu verpflichtet, Sie an Ihre Urlaubsansprüche zu erinnern. Vergessen Sie, den Urlaubsanspruch anzumelden, verfällt Ihr Jahresurlaub mit dem Ende des Urlaubsjahrs. Resturlaub kann nach dem Bundesurlaubsgesetz auf das folgende Jahr übertragen werden. Er muss jedoch bis zum 31. März angetreten werden.

Ausnahmeregelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz

Grundsätzlich gilt, dass eine Unterschreitung des Mindesturlaubs nach dem Bundesurlaubsgesetz verboten ist. Da es sich um einen Erholungsurlaub handelt, dürfen Sie während des Urlaubs keine anderweitige Erwerbstätigkeit ausüben. Es ist auch nicht gestattet, sich den Urlaub auszahlen zu lassen.

Abweichungen von den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes entstehen unter anderem:

  • Durch Tarifverträge, die einen höheren Jahresurlaub vorsehen
  • Durch Sonderregelungen für Beamte, Richter und Soldaten

Für minderjährige Beschäftigte gilt das Bundesurlaubsgesetz nicht. Hier findet Paragraf 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes Anwendung mit einem Urlaubsanspruch zwischen 25 und 30 Werktagen pro Jahr.

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