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Erziehungsgeld: Wie viel Elterngeld steht Ihnen zu?


Elterngeld
Erziehungsgeld berechnen: Elterngeld ist einkommensabhängig

ck (TP)

Aktualisiert am 08.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Das Erziehungsgeld wurde im Jahr 2007 durch das Elterngeld als Entgeltersatzleistung abgelöst. Erfahren Sie jetzt, wie das Elterngeld berechnet wird und wie lange Sie Anspruch auf den Bezug von Elterngeld haben.

Erziehungsgeld als Entgeltleistung für junge Eltern

Das Erziehungsgeld war eine Ausgleichsleistung für erziehende Elternteile zwischen 1986 und 2006. Am 1. Januar 2007 wurde das Erziehungsgeld vom Elterngeld abgelöst und als Entgeltersatzleistung für den Elternteil gezahlt, der sich zur Erziehung der Kinder für eine berufliche Auszeit entschieden oder eine Teilzeittätigkeit ausgeübt hatte.

Das neue Elterngeld ist ähnlich strukturiert wie das Erziehungsgeld: Anspruch haben Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.

Erziehungsgeld berechnen: Wie viel Elterngeld steht Ihnen zu?

Das Elterngeld ist eine einkommensabhängige Entgeltersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des durchschnittlichen Einkommens. Hierfür wird zur Berechnung des Anspruchs das Nettogehalt der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt. Betreuende Eltern erhalten demnach ein Elterngeld von bis zu 1.800,- Euro monatlich und einen Mindestsatz von 300,- Euro pro Monat nach der Geburt des Kindes.

Die Auszahlungszeit beträgt maximal 14 Monate. Nach Ablauf dieser Auszahlungszeit besteht kein Anspruch auf Elterngeld mehr. Einige Bundesländer wie Bayern, Sachsen und Thüringen bieten ein ergänzendes Landeserziehungsgeld für das zweite und dritte Lebensjahr an, wenn sich die Eltern für eine häusliche Betreuung ihrer Kinder entscheiden.

Anrechnung von Sozialleistungen auf das Elterngeld

Das Elterngeld wird bis zum Mindestsatz von 300,- Euro nicht zur Berechnung von Sozialleistungen wie Bundesausbildungsförderung und Wohngeld herangezogen. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II erfolgt hingegen eine vollständige Anrechnung des Elterngeldes auf das verfügbare Einkommen. Alle vor der Geburt erwerbstätigen Bezieher von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II erhalten einen einkommensabhängigen Elterngeldfreibetrag angerechnet.

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