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Wann beginnt der Anspruch auf Elternzeit?


Elterngeld
Wann beginnt die Elternzeit und welche Bedingungen gelten?

aa (TP)

Aktualisiert am 24.07.2014Lesedauer: 2 Min.
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Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben beide Elternteile Anspruch auf ElternzeitVergrößern des Bildes
Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben beide Elternteile Anspruch auf Elternzeit (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Es kündigt sich Nachwuchs an und Sie möchten sich selbst intensiv um die Erziehung Ihres Kindes zu kümmern? Dann ergeben sich Fragen wie "wann beginnt die Elternzeit"? Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Kriterien, die Sie unbedingt beachten müssen.

Betreuung und Erziehung: jeder Elternteil hat Anspruch

Der Gesetzgeber hat Bedingungen geschaffen, die Ihnen die Möglichkeit eröffnen, sich selbst um Ihr Kind zu kümmern. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben beide Elternteile die Möglichkeit, einen Anspruch auf Elternteilzeit geltend zu machen. Doch wann beginnt die Elternzeit?

Kommt Ihr Kind zur Welt, regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Ihre rechtlichen Ansprüche. Sie entscheiden, ob Sie über einen bestimmten Zeitraum diesen Rechtsanspruch einzeln oder gemeinsam nutzen möchten.

Wann beginnt Elternzeit? Auf die Voraussetzungen kommt es an

Sie profitieren von diesem Rechtsanspruch, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Antragsteller muss einer nichtselbstständigen Tätigkeit nachgehen
  • ein oder beide Elternteile müssen zusammen mit dem Kind in einem Haushalt leben
  • der Antragsteller muss die Pflege und die Erziehung des Kindes selbst erledigen
  • Antragsteller dürfen keiner zusätzlichen Tätigkeit nachgehen, die mehr als 30 Wochenstunden in Anspruch nimmt
  • der ständige Wohnsitz muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik befinden.

Elternzeit beantragen: Nach der Geburt besteht ein Anspruch

„Wann beginnt die Elternzeit?“ gehört zu den am häufigsten gestellten Fragen. Grundsätzlich können Sie diesen Anspruch direkt nach der Geburt Ihres Kindes oder nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist geltend machen. Beachten Sie jedoch, dass die Beantragung speziellen Regelungen unterliegt. Sie können den Beginn der Elternzeit wie auch das Ende individuell bestimmen, doch muss Ihr Arbeitgeber frühzeitig darüber informiert werden.

Legen Sie Ihrem Chef spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn Ihrer Elternzeit einen schriftlichen Antrag vor. Die Frage „Wann beginnt die Elternzeit?“ ist nicht nur für Sie von großer Bedeutung. Ihrem Chef müssen Sie verbindliche Zeiten nennen, damit dieser disponieren kann.

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