24.01.2013, 15:32 Uhr | mb (CF)
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ist die größte deutsche Wirtschaftsauskunft und speichert facettenreiche Daten zum Zahlungsverhalten deutscher Verbraucher. Mittlerweile haben sich im Zuge dessen rund 460 Millionen Einzeldaten zu über 66 Millionen Personen angehäuft – Tendenz stark steigend, denn die Anzahl der Kreditausfälle und unbezahlter Rechnungen hat im Zuge der Wirtschaftskrise spürbar zugenommen.
Doch welche Konsequenzen haben negative Einträge bei der Schufa für den einzelnen Verbraucher? Die Folgen sind vielfältig und hängen naturgemäß vom „Umfang“ des Problems ab. Dazu muss zunächst erklärt werden, wie die Schufa arbeitet: Die Schutzgemeinschaft stuft Ihre Kreditwürdigkeit anhand eines „Scoring-Werts“ ein. Seine Höhe gibt dem Auskunftsnehmer eine Information über Ihre Zahlungsbereitschaft und somit auch über das Risiko, was bei einem Geschäft mit Ihnen entstehen kann. Doch keine Sorge: Verbrauchern, die ihre Heizkosten-Abrechnung einmal nicht rechtzeitig beglichen haben, drohen nicht sofort negative Einträge. (Falsche Schufa-Einträge: Wie Sie dagegen vorgehen können)
Negative Schufa-Einträge haben weitreichende Folgen (Quelle: suedraumfoto/imago)
Anders sieht es bei Verbrauchern aus, gegen die ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde: Folgt diesem ein Vollstreckungsbescheid oder gar die Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, sind negative Einträge bei der Schufa vorprogrammiert. Die Konsequenzen können im Extremfall einschneidend sein: So erhalten Sie bei Ihrer Bank weder einen Überziehungskredit („Dispo“), noch eine EC- oder Kreditkarte. Handyverträge oder der Rechnungskauf im Versandhandel sind fortan ebenfalls tabu, da mittlerweile fast alle großen Anbieter vor Vertragsschluss Auskünfte bei der Schufa einholen. (Schufa-Auskunft: Was ist das eigentlich genau?)
Was viele Verbraucher nicht wissen: Nicht nur Großunternehmen wie Mobilfunk-Anbieter oder Banken können Schufa-Auskünfte einholen, sondern auch beispielsweise der Vermieter vor dem Abschluss eines Mietvertrags. Wer also durch einen negativen Eintrag gebrandmarkt ist, muss zwangsläufig mit Benachteiligung bei der Suche nach den eigenen vier Wänden rechnen. Immerhin: Negative Einträge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen – unter anderem vollständiger Begleichung der Schuld – und vor allem nach gewissen Zeiträumen löschen. (Kann man Schufa-Einträge löschen?)
24.01.2013, 15:32 Uhr | mb (CF)
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