05.04.2013, 16:14 Uhr | ae (CF)
Die Zinsen für Immobiliendarlehen sind derzeit auf niedrigem Niveau, werden aber in naher Zukunft voraussichtlich wieder steigen. Es kann sich deshalb lohnen den bisherigen Kredit abzulösen. Dabei entstehen zwar häufig Kosten, doch oft können diese durch den Wechsel der Bank wieder eingespart werden.
Über Ihre Finanzprodukte sollten Sie sich regelmäßig einen Überblick verschaffen. Besonders bei der Finanzierung von Immobilien sind Sie lange an einen Darlehensvertrag gebunden. Dieser kann unter Umständen ungünstige Konditionen beinhalten oder eine hohe Zinslast verursachen.
Umschuldung: Oftmals entscheidet allein die Bank (Quelle: imago)
Da zur Zeit das Zinsniveau für Kredite relativ niedrig sind, lohnt es sich darüber nachzudenken, Ihren bisherigen Kredit abzulösen und durch einen neuen, günstigeren zu ersetzen. Durch Umschuldung können Sie also ein laufendes Darlehen mit neu bereitgestellten finanziellen Mitteln tilgen und dadurch gleichzeitig bessere Konditionen für Ihren Kredit erhalten. Wichtig dabei ist, dass Sie sich vorab ausführlich über die jeweiligen Konditionen und anfallende Kosten informieren.
Der "Focus" weist auf die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung hin, die anfällt, wenn Festzinsdarlehen vorzeitig gekündigt werden. Darlehen mit langfristiger Zinsbindung sind in Deutschland besonders bei der Immobilienfinanzierung üblich. Bei dieser Entschädigung müssen Sie als Kreditnehmer ein Entgelt an den Kreditgeber zahlen, das ihn für die außerplanmäßige Rückzahlung entschädigen soll. Der Bank entgehen nämlich nicht nur die Kreditzinsen, die Sie als Kunde in den nächsten Jahren gezahlt hätten, sondern wird sie derzeit bei neuer Kreditvergabe Verträge mit nur relativ niedrigen Zinsen abschließen können.
Dieses Problem stellt sich nicht, wenn ein Darlehen gemäß Darlehensvertrag gekündigt werden darf. Beträgt die Zinsbindung zehn Jahre, können Sie Ihren Kredit ablösen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Die Kündigungsfrist liegt üblicherweise bei sechs Monaten.
Gibt es jedoch weder ein gesetzliches noch ein vertragliches Kündigungsrecht, so entscheidet allein die Bank darüber, ob Sie Ihren Kredit ablösen dürfen oder nicht. Auch die Vorfälligkeitsentschädigung kann in diesen Fällen variabel festgelegt werden und entsprechend hoch ausfallen. Sollten Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen oder einen höheren Kredit benötigen, den Ihnen lediglich eine andere Bank zur Verfügung stellt, so darf Ihre Bank bei Umschuldung nur den tatsächlichen Verlust an Zinsen anrechnen. Auch Sondertilgungsrechte sind dann zu berücksichtigen.
Wann immer Sie einen Kredit ablösen möchten, sollten Sie neben den anfallenden Kosten auch Zinsen vergleichen. Die aktuell niedrigen Zinsen machen eine Umschuldung meist lukrativ. Zudem sollten Sie sich die Zinsen für die Zukunft sichern lassen, was neben einer Umschuldung auch durch ein so genanntes Forward-Darlehen möglich ist. Damit legen Sie sich darauf fest, der Bank ein Anschlussdarlehen zu einem bestimmen Zinssatz abzunehmen, sobald die laufende Zinsbindung endet, erklärt der "Focus".
Beim Vergleich der Zinsen sollten Sie stets auch Ihren aktuellen Kreditgeber mit einbeziehen. Wenn Sie einen Kredit ablösen, ist dies immer mit Kosten und Aufwand verbunden, die sich durch Darlehensverlängerung vermeiden lassen. Leiten Sie die Umschuldung in jedem Fall erst dann ein, wenn Sie den neuen Kreditvertrag bereits unterschrieben haben.
05.04.2013, 16:14 Uhr | ae (CF)
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