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Miete kürzen bei Mängeln in der Wohnung

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Miete kürzen bei Mängeln in der Wohnung

| ak (CF)

Mängel in der Wohnung führen oft zu Konflikten. Schafft der Vermieter über längere Zeit keine Abhilfe, können Sie die Miete kürzen. Eine Mietminderung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Miete kürzen bei Mängeln

Es gibt zahlreiche Mängel, die unter bestimmten Voraussetzungen zur Mietminderung berechtigen. Zu den häufigsten gehören nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Lärm, undichte Fenster, Ausfall von Heizungen sowie Feuchtigkeitsschäden, aus denen sich Schimmelpilz entwickelt. Sind Haushaltegeräte oder Einrichtungsgegenstände defekt, deren Nutzung im Mietpreis enthalten ist, handelt es sich ebenfalls um einen Mietmangel.

Bei dauerhaftem Lärm in der eigenen Wohnung ist eine Minderung der Miete oftmals gerechtfertigt (Foto: Archiv)

Bei dauerhaftem Lärm in der eigenen Wohnung ist eine Minderung der Miete oftmals gerechtfertigt (Foto: Archiv)

Nach geltendem Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung bei Mängeln umgehend wieder herzustellen. Als Mieter sollten Sie daher nicht zögern, sondern den Vermieter sofort von dem Mangel in Kenntnis setzen. Vorher dürfen Sie auf keinen Fall eigenmächtig die Miete kürzen – sonst kann der Vermieter Ihnen innerhalb kürzester Zeit kündigen. (Immobilien besichtigen: So erkennen Sie versteckte Mängel)

Voraussetzungen für eine Mietminderung

Den Mangel zeigen Sie Ihrem Vermieter am besten schriftlich an. Je mehr Belege Sie für Ihren Beschwerdegrund haben, desto besser. Sie sollten die Mietmängel daher stets umfangreich dokumentieren und möglichst Fotos machen. Handelt es sich um Lärmbelästigungen oder eine Heizung, die häufig ausfällt, können Sie darüber ein Protokoll führen.

Gegebenenfalls sollten Sie die Unterlagen per Einschreiben versenden, um belegen zu können, dass und wann Sie auf den Mietmangel aufmerksam gemacht haben. Der Vermieter muss sich um die zeitnahe Beseitigung der Mängel kümmern. Um diesen Zeitraum eingrenzen zu können, sollten Sie dem Vermieter eine realistische Frist setzen. Tut sich in diesem Zeitraum nichts, können Sie die Miete kürzen.

Höhe der Mietminderung

Eine Mietminderung müssen Sie Ihrem Vermieter zwar ankündigen sowie dessen Grund erläutern, Sie müssen sie jedoch nicht mit ihm abstimmen, sondern können die Höhe selbst festlegen. Um welchen Anteil Sie bei nicht behobenen Mängeln die Miete kürzen dürfen, ist gesetzlich nicht genau geregelt und kommt auf den Einzelfall an. Richtwerte vermittelt die sogenannte "Hamburger Tabelle", an der sich auch viele Gerichtsurteile orientieren. Bei Unsicherheit helfen Ihnen außerdem Mietrechtsexperten und Mieterverbände weiter.

Mängel nicht eigenmächtig beheben

Auch geübte Heimwerker sollten Mängel an der Mietwohnung nicht eigenmächtig beheben, ohne sie vorher dem Vermieter anzuzeigen. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten. Der Eigentümer, der in der Regel auch ein Interesse am einwandfreien Zustand seiner Immobilie hat, muss die Möglichkeit haben, Schäden selbst zu beseitigen.

Zuhause.de: Untermiete im Mietrecht - Tipps für Untermiete und Untermietvertrag

Quelle: ak (CF)

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