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Im Arbeitsvertrag halten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Bedingungen für ihre Zusammenarbeit fest. Ein Mustervertrag ist als Vorlage eine gute Hilfe, um rechtssichere Formulierungen zu finden. Basierend auf dem geltenden Arbeitsrecht können einige Punkte individuell ausgestaltet werden.
Unverzichtbare Angaben in einem Arbeitsvertrag sind das Gehalt, die wöchentliche Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch sowie die Art und Weise der Tätigkeit und der Einsatzort. Diese Details sollten in ausnahmslos jedem Arbeitsvertrag fixiert werden. Die vertraglich festgehaltenen Angaben müssen dabei selbstverständlich dem geltenden Arbeitsrecht entsprechen. Arbeitgeber müssen beispielsweise die aktuellen Regelungen zu den Arbeitszeiten im Auge behalten. Noch etwas komplexer wird es bei flexibel gestaltbaren Regelungen wie dem Abgleich von Überstunden, der Dauer der Probezeit, der Möglichkeit einer Freistellung und vielem mehr.
Der Arbeitsvertrag regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit. In ihm sind auch Stundenanzahl und vor allem Überstunden geregelt. (Foto: Archiv)
Ohne juristische Fachkenntnisse können sich schnell formale Fehler in einen Arbeitsvertrag einschleichen. Vor allem kleine Firmen, die selten neue Arbeitsverträge abschließen, beschäftigen meist keine speziell ausgebildeten Personalfachkräfte oder Juristen. Ihnen kann ein Mustervertrag eine wertvolle Hilfe sein. Auch Existenzgründer, die nach einer erfolgreichen Startphase Mitarbeiter einstellen möchten, sind gut beraten, auf einen rechtssicheren Mustervertrag zurückzugreifen. Im Idealfall müssen die individuellen Daten nur noch in die Vorlage eingesetzt werden. (Arbeitsvertrag kündigen: Rechte und Pflichten)
Zunächst müssen Sie als Arbeitgeber aber die richtige Vorlage finden. Wichtig: Der Mustervertrag muss zur Branche passen – es gibt zahlreiche unterschiedliche Versionen für verschiedene Berufe und Arbeitsverhältnisse. Vorsicht ist bei Musterverträgen geboten, die im Internet als Download angeboten werden. Die Quelle muss seriös sein und der Vertrag den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sonst riskieren Sie als Arbeitgeber folgenschwere Fehler, die Sie oder Ihren Mitarbeiter unbeabsichtigt benachteiligen können, Klauseln unwirksam machen und bei Konflikten bis vor das Arbeitsgericht führen können.
Erstellen oder verwenden Sie als Arbeitgeber einen Mustervertrag, sollten Sie daher sicherheitshalber einmal in eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater investieren, um Risiken zu vermeiden. Bei weiteren vergleichbaren Arbeitsverhältnissen können Sie dann den geprüften Mustervertrag erneut verwenden.
Quelle: ma (CF)
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