Recht & Steuern
Nebenkostenabrechnung prüfen: Das ist zu beachten03.07.2013, 10:37 Uhr | db (CF)
Bei der Abrechnung der Mietnebenkosten sollten Sie als Mieter genau hinschauen: Häufig stellen Vermieter unzulässige Kosten in Rechnung oder machen sonstige Fehler. Daher sollten Sie alle Posten auf der Rechnung kontrollieren.
Die Nebenkostenabrechnung muss der Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums in den Händen halten. Bezieht sich die Abrechnung zum Beispiel auf das gesamte Kalenderjahr 2012, hat der Vermieter bis zum 31. Dezember 2013 die Möglichkeit, die Rechnung zu stellen. Abrechnungen, die dem Mieter zu spät zugehen, muss dieser nicht mehr zahlen, so die aktuelle Rechtssprechung.
Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist in Deutschland laut Mieterschutzbund fehlerhaft. Eine genauere Untersuchung kann sich also lohnen (Foto: Archiv) (Quelle: blickwinkel/imago)
Mietnebenkosten, die monatlich in Form eines Abschlags an den Vermieter gezahlt werden, müssen bereits im Mietvertrag klar aufgeführt werden. Finden Sie auf Ihrer Nebenkostenabrechnung Positionen, die Sie mit Ihrem Vermieter nicht vorher im Mietvertrag vereinbart haben, müssen Sie diese in der Regel nicht zahlen.
Zu den Nebenkosten gehören üblicherweise die Kosten für Heizung, Wasser, Abwasser, aber auch die Müllabfuhr und die Hausreinigung. Umlagefähig sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes nur Posten, die in Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Dazu gehören auch "Sonstige Betriebskosten". "Unter diesem Punkt können je nach Gebäude andere Positionen auftauchen, so etwa die Wartung von Brandmeldeanlagen oder die Dachrinnenreinigung", zitiert das "Hamburger Abendblatt" dazu Claus Deese vom Mieterschutzbund.
All diese Kosten müssen laufend entstehen und bereits im Mietvertrag benannt werden – sonst darf der Vermieter sie Ihnen nicht in Rechnung stellen.
Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung kontrollieren, sollten Sie nicht nur auf die korrekten Summen bei den einzelnen Positionen achten, sondern auch auf den Verteilerschlüssel. Bei den Heizkosten sind beispielsweise zwischen 50 und 70 Prozent auf den tatsächlichen Verbrauch umzulegen, der Rest richtet sich nach der Wohnfläche.
Manche Nebenkostenabrechnungen enthalten Kosten für Verwaltung, Rechtsschutz oder die Führung des Mietenkontos. Diese darf der Vermieter jedoch nicht auf die Mieter umlegen – Sie müssen sie also nicht bezahlen.
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Nebenkostenabrechnung Fehler enthält, können Sie bei Ihrem Vermieter Einsicht in die Originalunterlagen verlangen und diese kontrollieren. Wohnt Ihr Vermieter weit entfernt, muss er Ihnen Kopien zur Verfügung stellen. Ist der Sachverhalt nach 30 Tagen noch nicht geklärt – die übliche Frist, in der die Nebenkostenzahlung zu leisten ist – können Sie Ihre Zahlung vorerst unter Vorbehalt stellen und sich bei Konflikten an Ihren örtlichen Mieterbund wenden.
03.07.2013, 10:37 Uhr | db (CF)
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