Recht & Steuern
Steuererklärung 2013: Wer darf auf die Abgabe verzichten?04.07.2013, 08:37 Uhr | sw (CF)
Die Einkommensteuererklärung ist für viele Arbeitnehmer eine lästige Pflicht, die gern aufgeschoben wird. Nicht jeder muss jedoch überhaupt eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Wann Sie dazu verpflichtet sind und was für eine freiwillige Steuererklärung spricht, erfahren Sie hier.
Viele Arbeitnehmer kommen nicht um den Gang zum Finanzamt, beziehungsweise die elektronische Steuererklärung herum. Dazu gehören zum Beispiel Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, bei denen beide Partner berufstätig sind und die die Steuerklassenkombination III / V gewählt haben. Zur Erklärung verpflichtet sind Sie beispielsweise auch dann, wenn Sie neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit Nebeneinkünfte erzielen, die 410 Euro übersteigen, wenn Sie ab derselben Höhe Eltern-, Arbeitslosen- oder Krankengeld erhalten haben, oder wenn Sie parallel bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet haben.
Die Einkommenssteuererklärung ist nicht für jeden verpflichtend (Quelle: INSADCO/imago)
Wenn Sie verpflichtet sind, 2013 eine Steuererklärung zu machen, ist der Abgabetermin üblicherweise der 31. Mai des folgenden Jahres. Die Steuererklärung für das Jahr 2012 sollte also am 31. Mai 2013 bei Ihrem Finanzamt vorliegen. Wenn Sie aus nachvollziehbaren Gründen die Erklärung nicht rechtzeitig abgeben können, gewährt das Finanzamt häufig einen Aufschub – den müssen Sie jedoch möglichst frühzeitig beantragen.
Auf die Einkommensteuererklärung verzichten dürfen Sie zum Beispiel, wenn Sie als Alleinstehender ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vorzuweisen haben – gleichgültig, in welcher Höhe. In diesem Fall wird die Lohnsteuer bei der Abrechnung durch den Arbeitgeber automatisch abgezogen. Wenn Sie nur sehr geringe Einkünfte haben, die unter dem Steuerfreibetrag von derzeit 8.004 Euro im Jahr liegen (Stand: Oktober 2012), sind Sie ebenfalls nicht zur Steuererklärung verpflichtet. Dabei ist unerheblich, ob Sie diese Einkünfte aus nichtselbständiger, selbstständiger oder sonstiger Tätigkeit eingenommen haben. Falls Sie sich dennoch unsicher sind, ob Sie zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie sich bei Ihrem Finanzamt erkundigen.
Viele Arbeitnehmer, die nicht zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, reichen trotzdem freiwillig eine beim Finanzamt ein, wenn sie sich davon eine Rückzahlung versprechen. Nach einem Bericht des Nachrichtensenders n-tv haben Steuererklärungen im Jahr 2011 zu einer durchschnittlichen Rückerstattung von 800 Euro geführt. Steuerlich absetzen können Sie zum Beispiel Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Renovierungsarbeiten oder Reparaturen am oder im Haus. Wenn Sie die Steuererklärung freiwillig abgeben, haben Sie dazu vier Jahre Zeit.
04.07.2013, 08:37 Uhr | sw (CF)
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