07.03.2013, 10:05 Uhr | kl (CF)
Für verheiratete Paare ändert sich in steuerlicher Hinsicht einiges. Wenn Sie sich gemeinsam veranlagen lassen und die richtige Lohnsteuerklasse wählen, können Sie viel Geld sparen. Entscheidend ist dabei Ihr jeweiliges Einkommen.
Nach der Heirat können die beiden Ehepartner nicht mehr in der Steuerklasse I bleiben, da diese Alleinstehenden vorbehalten ist. Stattdessen sind nun zwei Kombinationen möglich. In der ersten Variante wählen beide Ehepartner die Steuerklasse IV und sind damit steuerlich gleichgestellt. In der zweiten Variante wechselt einer der Partner in die Steuerklasse III, der andere in die Steuerklasse V. Wenn Sie eine neue Lohnsteuerklasse wählen, müssen Sie dies dem Finanzamt bis Ende November des jeweiligen Jahres mitteilen. Pro Jahr können Sie immer nur einmal die Steuerklasse wechseln. (Optimale Steuerklasse finden und Geld sparen)
Die Lohnsteuerklasse nach der Heirat richtig wählen (Foto: Archiv)
Verdienen Sie und Ihr Partner in etwa gleich viel, dann ist in Ihrem Fall für beide die Lohnsteuerklasse IV zu empfehlen. Dabei haben beide Partner nach der Heirat prozentual die gleichen steuerlichen Abzüge. Der Vorteil ist zudem, dass Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.
Verheiratete Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere oder nur ein Partner berufstätig ist, sind dagegen mit den Lohnsteuerklassen III und V besser beraten. Als Faustregel gilt: Diese Einteilung lohnt sich, sobald ein Partner mehr als 60 Prozent des Haushaltseinkommens beisteuert. Dieser Partner sollte die günstigere Lohnsteuerklasse III wählen, bei der weniger Steuern abgezogen werden.
Eine Alternative für Paare, die unterschiedlich viel verdienen, ist die Kombination der Steuerklassen IV/IV mit Faktor. Dabei zahlt jeder der Partner genau die Lohnsteuer, die seinem Anteil am gemeinsamen Bruttoeinkommen entspricht. Ob dies eine sinnvolle Variante für Sie ist, kann Ihnen ein Steuerberater sagen. In beiden Kombinationen – also III/V und IV/IV mit Faktor – sind Sie dazu verpflichtet, gemeinsam mit Ihrem Partner jährlich eine Steuererklärung abzugeben. (Lohnsteuerjahresausgleich: Für wen lohnt er sich?)
Wenn Sie und Ihr Partner nach der Heirat Ihre jeweils neue Lohnsteuerklasse wählen, sollten Sie auch zukünftige Entwicklungen im Blick haben. "Wenn absehbar ist, dass einer der beiden Partner bald Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld bezieht, sollte man die Steuerklassenwahl überdenken", zitiert der Nachrichtenender n-tv dazu Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Diese Leistungen berechnen sich nach dem letzten Nettoeinkommen, das bei der Steuerklasse III natürlich höher ausfällt als bei der Steuerklasse V. Wer nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte, könnte vorher auf die Steuerklasse III umsteigen. (Lohnsteuerklasse wechseln: Lohnt sich das?)
07.03.2013, 10:05 Uhr | kl (CF)
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