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Der Lohnsteuerjahresausgleich wird umgangssprachlich oft mit der Einkommensteuererklärung gleichgesetzt, ist aber nicht dasselbe. Er ist vielmehr eine Leistung des Arbeitgebers, bei der dieser dem Arbeitnehmer am Jahresende zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet. Ab einer bestimmten Betriebsgröße ist der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich vorzunehmen.
Beim Lohnsteuerjahresausgleich prüft der Arbeitgeber, ob ein steuerpflichtiger Mitarbeiter im Laufe eines Kalenderjahres möglicherweise zu viel Lohnsteuer gezahlt hat. Ist das der Fall, kann das zu einer Steuerrückerstattung führen. Üblicherweise geschieht dies mit der Lohn- oder Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember, die dann einen entsprechenden Hinweis enthält. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie jedoch nicht beim Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt, kann das eine Reihe von Gründen haben. (Lohnsteuer: Was ist das eigentlich?)
Der Lohnsteuerjahresausgleich wird vom Arbeitgeber durchgeführt (Quelle: Hoch Zwei Stock/imago)
Der Arbeitgeber ist laut Paragraf 42b des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu einem Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtet, wenn er am Jahresende, also zum Stichtag 31. Dezember, mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt. Sind es weniger Mitarbeiter, ist er lediglich dazu berechtigt. Arbeitnehmer können jedoch auch einen Antrag auf den Lohnsteuerjahresausgleich stellen.
Bei jedem Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber prüfen, ob die nötigen Voraussetzungen vorliegen: Der Arbeitnehmer muss im gesamten Jahr durchgehend bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen sein, er muss unbeschränkt lohnsteuerpflichtig sein, und es dürfen keine sogenannten Ausschlusstatbestände nach dem EStG vorliegen. Zu diesen gehört unter anderem die Zahlung von Kurzarbeitergeld oder ähnlichen Leistungen. Auch dürfen zum Beispiel Beschäftigte mit bestimmten Lohnsteuerklassen nicht berücksichtigt werden. (Lohnsteuerjahresausgleich: Für wen lohnt er sich?)
Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber dient dazu, dem Arbeitnehmer die im Laufe des Jahres zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuerstatten, indem die möglicherweise unterschiedlich hohen Zahlungen der einzelnen Monate einander angeglichen werden. Auf diese Weise kann der Lohnsteuerjahresausgleich für bestimmte Arbeitnehmer die Einkommensteuererklärung überflüssig machen, bei der im Prinzip dasselbe geschehen würde. (Wer kann darauf verzichten, eine Steuererklärung zu machen?)
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Quelle: aw (CF)
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