26.04.2013, 11:57 Uhr | mà (CF)
Eine Steuererklärung ist auch für Studenten Pflicht, wenn sie über Nebenjobs Einkünfte erzielen, die über einem gewissen Betrag liegen. Viele Studienkosten können Studenten zudem vom späteren Gehalt absetzen – es lohnt sich also, Belege zu sammeln und eine Steuererklärung auszufüllen.
Studenten, die einen Nebenjob ausüben, müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr als den Grundfreibetrag von 8.130 Euro pro Jahr verdienen (Stand: 2013). Was darüber liegt, muss grundsätzlich versteuert werden. In der Praxis können Studenten jedoch noch deutlich mehr pro Jahr in Nebenjobs verdienen, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen – denn sie können in der Steuererklärung den Arbeitnehmerpauschbetrag plus Sonderausgabenpauschbetrag geltend machen. Darauf weist die "Süddeutsche Zeitung" in einem Bericht zum Thema hin.
Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Nebenjob und Minijob: Für Minijobber (ab Januar 2013: "450-Euro-Job") zahlt pauschal der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben, nicht der Arbeitnehmer selbst. Die Einnahmen aus Minijobs bleiben für Studenten komplett steuerfrei. (Minijob 2013: Das soll sich alles ändern)
wirtschaft.t-online.de: So können Studenten ihre Kosten absetzen
Studenten haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kosten, die durch ihr Studium entstehen, in ihrem späteren Job von der Steuer abzusetzen. Das hat 2011 der Bundesfinanzhof entschieden. Studienkosten gelten nach dieser Deutung als vorab entstandene Werbungskosten – denn das Studium bereitet schließlich auf den Berufseinstieg vor.
Als Student können Sie also auch ohne steuerpflichtige Nebeneinkünfte Jahr für Jahr eine Steuererklärung abgeben und darin Ihre Werbungskosten aufführen. Einnahmen und BAföG sind dabei jedoch gegebenenfalls auch anzugeben. Werbungskosten müssen nicht unbedingt in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie entstehen. Studenten können sie daher noch einige Jahre später angeben und damit von der Steuer absetzen. Über die geltenden gesetzlichen Regelungen informiert Sie bei Bedarf Ihr Finanzamt im Detail.
Studenten entstehen während ihres Studiums eine Reihe von Kosten, die steuerlich absetzbar sind. Dazu gehört unter anderem Miete für die Wohnung oder das WG-Zimmer am Studienort. Die Fahrtkosten zur Uni können Studenten ebenfalls absetzen – lohnend wird dieser Posten jedoch meist nur für Pendler, die jeden Tag von ihrem außerhalb gelegenen Wohnort zum Studienort fahren. Zu den Kosten, die Studenten absetzen können, gehören außerdem Uni- und Studiengebühren sowie Ausgaben für Fachbücher, Büromaterial oder einen Laptop. Wichtig: Heben Sie alle Kaufbelege auf, um die Studienkosten beim Finanzamt nachweisen zu können. (Steuern sparen: So bleibt mehr vom Erbe in der Familie)
26.04.2013, 11:57 Uhr | mà (CF)
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