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Mietrechtsstreit vor Gericht - Was Sie wissen sollten


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Mietrechtsstreit vor Gericht: Was Sie wissen sollten

kt (CF)

Aktualisiert am 25.02.2013Lesedauer: 2 Min.
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Im schlimmsten Fall werden Mietstreitigkeiten vor Gericht gelöst. Das ist aber meist mit hohen Kosten verbundenVergrößern des Bildes
Im schlimmsten Fall werden Mietstreitigkeiten vor Gericht gelöst. Das ist aber meist mit hohen Kosten verbunden (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wenn ein Mietrechtsstreit vor Gericht landet, dann ist fast immer zunächst das Amtsgericht zuständig. Wie Zahlen des Deutschen Mieterbundes zeigen, geht es bei einer Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter meist um Geld. Klagen können dabei beide Seiten.

Mieter und Vermieter vor Gericht

Ziehen sich Mietrechtsstreitigkeiten über längere Zeit ohne Ergebnis hin, landet der Fall oft vor Gericht. Sowohl Mieter als auch Vermieter können klagen. Die Zuständigkeit liegt bei Wohnungsvermietungen in aller Regel beim Amtsgericht, bei gewerblichen Vermietungen beim Landgericht. Gerichtsstand ist der Ort, an dem sich das Mietobjekt befindet. Möchte ein Wohnungsmieter also eine Klage einreichen, so kann er das nicht am Wohnort des Vermieters tun.

Die häufigsten Gründe für einen Mietrechtsprozess sind nach einem Bericht des "Focus" – basierend auf Zahlen des Deutschen Mieterbundes von 2010 – Vertragsverletzungen (26,6 Prozent), Uneinigkeit über Betriebskosten (18,8 Prozent), die Mietkaution (17,7 Prozent) und Mieterhöhungen (15,9 Prozent). Weniger häufig streiten sich Mieter und Vermieter vor Gericht wegen fristloser Kündigungen, Eigenbedarfskündigungen oder Schönheitsreparaturen.

Mietrechtsstreit: Erhebliche Kosten drohen

Wer den Mietrechtsstreit vor Gericht bringt, muss sich über die möglichen Kosten im Klaren sein. Die unterlegene Partei muss nicht nur die Gerichtskosten tragen, sondern auch das Honorar der Anwälte bezahlen – und zwar sowohl der eigenen wie auch der gegnerischen. Zwar ist eine Klage vor dem Amtsgericht grundsätzlich auch ohne Rechtsbeistand möglich, doch das Mietrecht ist sehr komplex und entwickelt sich durch neue Urteile laufend fort. Eine Vertretung auf eigene Faust ist daher in der Regel nicht empfehlenswert.

Großen Einfluss auf die Kosten hat der Streitwert. Wenn es zum Beispiel um ausstehende Mietzahlungen geht, die vom Vermieter eingeklagt werden, bemisst sich der Streitwert nach der Höhe der ausstehenden Summe. Bei einer Räumungsklage wird hingegen meist eine Jahresmiete als Streitwert angesetzt.

Mietrechtsstreit vermeiden: Klare Regelungen im Mietvertrag

Nicht in jedem Fall lässt sich ein Mietrechtsstreit vermeiden. Ein eindeutig formulierter Mietvertrag hilft jedoch Mietern und Vermietern in vielen Fällen weiter. Das gilt insbesondere für Mieterhöhungen und Schönheitsreparaturen, die auf den Mieter übertragen werden. Sie sollten daher immer einen schriftlichen Mietvertrag abschließen und sich nicht auf mündliche Zusagen verlassen. Anwälte oder Experten des Deutschen Mieterbundes können Ihnen in Zweifelsfällen sagen, ob die Klauseln in Ihrem Mietvertrag zulässig sind.

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