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Unterhaltsanspruch - Was sind die Voraussetzungen?


Wann Anspruch besteht
Unterhaltsanspruch: Was sind die Voraussetzungen?

t-online, mk

Aktualisiert am 01.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Unterhaltsanspruch: Was sind die Voraussetzungen?Vergrößern des BildesUnterhaltsanspruch: Was sind die Voraussetzungen? (Quelle: McPhoto/imago-images-bilder)
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Damit Unterhaltszahlungen fließen, müssen zunächst verschiedene Voraussetzungen auf den Prüfstand gestellt werden. Dadurch soll nicht zuletzt der Unterhaltsverpflichtete vor unberechtigten Forderungen geschützt werden.

Was ist der Unterhaltungsanspruch?

Das juristische Fachchinesisch bringt den Begriff des Unterhaltungsanspruch ausnahmsweise sehr simpel auf den Punkt: Der Unterhaltungsanspruch berechtigt eine Person A (Unterhaltsberechtigter), Mittel zur Bestreitung des eigenen Lebensbedarfs von einer Person B (Unterhaltspflichtiger) zu verlangen. Ob der Lebensunterhalt der Person A von der Person B ganz, teilweise oder gar nicht zu übernehmen ist, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.

Wann besteht ein Unterhaltsanspruch?

Wie die Voraussetzungen im Einzelnen aussehen, ist dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter anderem im § 1601 zu entnehmen. Dieser Paragraph besagt, dass ein Anspruch nur dann besteht, wenn eine Verwandtschaft in gerader Linie vorliegt. Zwischen Geschwistern, Stiefeltern und deren Stiefkindern besteht daher kein Unterhaltsanspruch. Auch sind Schwiegereltern gegenüber ihren Schwiegerkindern nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Eine wichtige Anspruchsvoraussetzung auf der Seite der Person A ist der so genannte "offene Bedarf". Dazu gehört in erster Linie der regelmäßige Elementarbedarf nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse. Eine Bedürftigkeit berechtigt die Person A ebenfalls zum Bezug von Zahlungen. Diese liegt vor, wenn die betroffene Person nicht aus eigenem Antrieb in der Lage ist für den eigenen Lebensunterhalt selbständig aufzukommen.


Gerade diese Rahmenbedingungen bieten häufig Zündstoff für juristische Streitigkeiten: So muss die Person, die ihren Anspruch durchsetzen möchte, jede zumutbare Arbeit annehmen. Gleichzeitig darf sie keine Vermögenseinkünfte verschweigen, die den Lebensunterhalt tragen könnten. In vielen Fällen muss eventuell vorhandenes Vermögen (zum Beispiel KFZ, Immobilien, Schmuck) verwertet also veräußert werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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