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Raucher gegen Nichtraucher: Rechte am Arbeitsplatz


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Raucher gegen Nichtraucher: Welche Rechte am Arbeitsplatz gelten

mb (CF)

22.01.2012Lesedauer: 2 Min.
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Raucher vs. Nichtraucher: Viel Zündstoff am ArbeitsplatzVergrößern des Bildes
Raucher vs. Nichtraucher: Viel Zündstoff am Arbeitsplatz (Quelle: imago-images-bilder)

Die Diskussion ums Rauchen während der Arbeitszeit ist und bleibt ein Dauerbrenner. Um Kosten zu sparen, verlangen Wirtschaftsverbände etwa ein totales Rauchverbot am Arbeitsplatz. Doch haben Sie wirklich das Recht dazu? Wir klären das auf - lesen Sie außerdem in unserer Fotoshow, welchen Gefahren Sie sich aussetzen, wenn Sie rauchen.

Raucher verursachen Mehrkosten in Millionenhöhe

Spätestens seit der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz in Kraft getreten ist, haben sich mehrminütige Raucherpausen in speziellen Raucherräumen oder im Freien in vielen Firmen etabliert. Obwohl bereits 2009 die Studie "Die Kosten des Rauchens für Gesundheitswesen und Volkswirtschaft in Deutschland" von Forschern der Universität Hamburg belegte, dass solche Unterbrechungen der Arbeitszeit die deutschen Arbeitgeber jährlich über 28 Millionen Euro kostet, hielt man sich mit Kritik zurück, um das Betriebsklima nicht zu stören. Mittlerweile werden jedoch Forderungen in der Diskussion ums Rauchen am Arbeitsplatz laut. Diese reichen vom Ausstempeln während der Raucherpausen bis hin zum absoluten Rauchverbot am Arbeitsplatz. Allerdings befinden sich die Befürworter dieser Vorschläge jedoch in einer juristischen Grauzone.

„Schluss mit dem blauen Dunst während der Arbeit“

Den blauen Dunst vollständig zu verbieten, forderte etwa der Präsident des "Bundesverbands mittelständische Wirtschaft", Mario Ohoven, Anfang des Jahres gegenüber "Bild.de". Es sei unbestritten, dass Raucher während dieser Pausen nicht ihrer Arbeit nachgehen. Deswegen fordern bereits viele Arbeitgeber, dass sich die Raucher für den Zigarettengenuss „ausstempeln“. Ein solches Verhalten des Arbeitgebers sei rechtlich vollkommen in Ordnung, er gehe arbeitsrechtlich einen korrekten Weg, schreibt etwa Arbeitsrechtler Ulf Weigelt in der "Zeit". Auch haben Arbeitnehmer kein Anrecht auf einen Raucherraum am Arbeitsplatz. Und weil der Arbeitgeber das Hausrecht besitzt, darf er sogar das Rauchen im Freien auf dem Werksgelände verbieten, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". (Passivraucher: So wird Ihre Gesundheit gefährdet)

Gibt es ein Recht auf Raucherpausen?

„Die Zigarettenpause ist eine Erfindung der Raucher, aber arbeitsrechtlich glücklicherweise nicht länger schützenswert“, erklärt Marcus Portz, Rauch-Gegner und Arbeitsrechtler, im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung". Ein grundsätzliches Recht auf Raucherpausen besteht also nicht. Dem gegenüber steht allerdings das Recht eines jeden auf freie Persönlichkeitsentfaltung, so die "Bild". Ein rechtlich bindendes Rauchverbot lässt sich daher also nicht verbindlich aussprechen.

Was Sie tun sollten, damit das Arbeitsklima nicht leidet

Sollte Ihr Chef von Ihnen verlangen, sich für die Zigarettenpause „auszustempeln“, dann müssen Sie dieser Aufforderung nachkommen. Tun Sie dies nicht, ist es „rechtlich anerkannt, dass ein Arbeitszeitbetrug vorliegt, der dann wiederum eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt“, sagt Ulf Weigelt in der Zeit. Unter solch heftigen Restriktionen leidet selbstverständlich das Betriebsklima am Arbeitsplatz. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach vertritt laut "Bild" daher die ausgleichende Ansicht, dass strenger Nichtraucherschutz zwar wichtig sei, aber: „Ein Rauchverbot in kleinen Pausen vor der Tür wäre eine massive Diskriminierung – und ein Schritt Richtung Nichtraucher-Diktatur.“ Ob sich die Arbeitgeberverbände dies zu Herzen nehmen werden, bleibt abzuwarten.

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