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Müssen Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben? Das hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab. Einerseits ist die Höhe Ihres Altersruhegeldes ausschlaggebend und andererseits, wann Sie in den Ruhestand gegangen sind. Aus diesen beiden Faktoren berechnet sich Ihr zu versteuernder Rentenanteil. Haben Sie noch weitere Nebeneinkünfte, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung? Diese gehören ebenfalls zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen.
Allgemein gilt, dass Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn Ihre zu versteuernden Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen. Dieser liegt bei etwa 8.004 Euro für Alleinstehende und 16.008 Euro für Ehepaare. Die Höhe des zu versteuernden Rentenanteils richtet sich danach, wann Sie in Rente gegangen sind. Sind Sie seit 2005 im Ruhestand, dann unterliegen 50 Prozent Ihrer Rente der Steuer. Bei einer monatlichen Rente von 1.500 Euro wären das 9.000 Euro. Als Alleinstehender würden Sie damit über dem Grundfreibetrag liegen und hätten eine Abgabepflicht. (Steuerberechnung für Rentner: So geht´s)
Haben Sie neben dem steuerpflichtigen Rentenanteil noch weitere Einkünfte? Diese müssen ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Haben Sie eine Nebentätigkeit? Dann werden Ihnen Werbungskosten angerechnet. Ebenfalls können Sie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Wer älter als 64 Jahre ist, bekommt einen Altersentlastungsbetrag angerechnet. (Steuererklärung für Rentner: So können Sie Geld sparen)
Quelle: tw (CF)
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