Startseite
Sie sind hier: Home > Ratgeber > Finanzen > Recht & Steuern >

Mietrecht: Wer haftet bei Schimmel in der Wohnung?

...

Mietrecht: Wer haftet bei Schimmel in der Wohnung?

23.05.2013, 13:04 Uhr | cf (CF)

Schimmel in der Wohnung gehört zu den häufigsten Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Doch wer muss für einen Schaden durch Schimmelbefall eigentlich haften? Laut Rechtsprechung hängt die Frage der Haftung davon ab, wie der Schimmel verursacht wurde. Doch gerade hier gehen die Meinungen der Mietvertragspartner regelmäßig auseinander.

Schimmel in der Wohnung: Ursachen sind entscheidend

Schimmel in der Wohnung ist ein eindeutiger Mietmangel – allerdings stellt sich die Frage, ob Ihr Vermieter oder Sie selbst dafür haften müssen. Klar ist jedenfalls: Sie sollten den Befall umgehend an Ihren Vermieter melden, damit dieser den Schaden beheben kann. Wer die Kosten dafür tragen muss, hängt davon ab, wer den Schimmel verursacht hat.

Mietrecht: Schimmel ist häufig Streitfall zwischen Mieter und Vermieter (Quelle: imago\Marco Stepniak)

Mietrecht: Schimmel ist häufig Streitfall zwischen Mieter und Vermieter (Quelle: Marco Stepniak/imago)

Für Vermieter ist der Schuldige häufig schnell gefunden: Der Mieter habe nicht ausreichend gelüftet oder seine Möbel würden zu nah an den Wänden stehen, sodass die Luft nicht ausreichend zirkulieren könne, heißt es oft - entsprechend müsse der Mieter auch haften. Allerdings kommen auch andere Ursachen in Betracht: Mangelhafte Bausubstanz, Fehler bei Sanierungsarbeiten oder ein Wasserschaden – in diesen Fällen müsste der Vermieter haften. (Schimmelgutachter: Lassen Sie sich vom Profi helfen)

wirtschaft.t-online.de: Mietrechtslexikon

Umstrittene Rechtsprechung: Stoßlüften auch während der Arbeitszeit

Die "Frankfurter Rundschau" berichtet von einem äußerst umstrittenen Rechtsurteil bezüglich der Haftung für Schimmel in der Wohnung (AZ 2-17 S 89/11). Das Landgericht Frankfurt kam zu dem Urteil, dass der Mieter den Schimmel durch mangelndes Lüften selbst verursacht habe. Dass der Mieter während der Arbeitszeit keine realistische Möglichkeit hatte, dieser Aufgabe nachzukommen, und der Schimmelbefall durch eine zeitgemäße Dämmung der Bausubstanz hätte verhindert werden können, hatte keine Auswirkung auf das Urteil.

keine gültigen Elemente gefunden!

Zuhause.de: Gefährlichen Schimmel bekämpfen und neuem vorbeugen

Mieterschützer sehen das Urteil mit großer Besorgnis, wenn es Vorbildcharakter gewinnen sollte. So könnten Vermieter die Verantwortung allzu häufig auf ihre Mieter abwälzen, obwohl es Berufstätigen kaum möglich sein dürfte, mehrmals täglich ihren Arbeitsplatz zum Stoßlüften zu verlassen. (Feuchtigkeitsherde verhindern: Schimmel vorbeugen)

Das Urteil ist auch deshalb so bedeutsam, da untergeordnete Amtsgerichte bisher in aller Regel gegenteilig urteilten. Das gilt sowohl für den genannten Fall als auch für ein Urteil des Amtsgerichts München, von dem der Bayerische Rundfunk berichtet. Demnach sei es Mietern nicht zuzumuten, die Wohnung dauerzulüften. Es müsse stattdessen ausreichen, wenn diese morgens und abends hinreichend lüfteten (AZ 412 C 11503/09).

Urteil: Mieter dürfen Möbel aufstellen, wo sie wollen

Wenn Vermieter behaupten, der Schimmel in der Wohnung sei entstanden, weil Möbel zu dicht an den Wänden stünden, können Mieter aufatmen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) verweist auf ein Urteil des Amtsgerichtes Osnabrück, wonach Mieter das Recht hätten, ihre Möbel aufzustellen, wo es ihnen gefalle. Es sei zudem unzumutbar, große Möbelstücke grundsätzlich zehn Zentimeter von der Wand abzurücken – für den Schimmel in der Wohnung müsse der Vermieter haften (AZ 14 C 385/04).

Zuhause.de: Schimmel in der Wohnung ist Sache des Vermieters

Recht bekamen laut dem DMB auch Mieter aus Berlin, bei denen aufgrund von Sanierungsmaßnahmen Schimmel an den Fenstern auftrat. In der Folge wiesen die Außenwände des Gebäudes die schlechteste Wärmeisolierung auf, weshalb sie besonders anfällig für Schimmel in der Wohnung waren. Das Landgericht Berlin sah hierin einen Baumangel, für den der Vermieter zu haften habe (AZ 64 S 320/99). (Schimmelgefahr durch falsche Dämmung)

23.05.2013, 13:04 Uhr | cf (CF)

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Video des Tages
Die etwas andere Einlage 
Sie hat ein schier unglaubliches Talent

Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video

Fotos des Tages
Eine schöne Sauerei 
Junge Frau robbt lustvoll durch den Schlamm

Beim "Fighters' Run"-Wettbewerb kämpft sich eine Teilnehmerin durch Dreckswasser. mehr

Mitmachen und gewinnen! 
Die neue T-Online.de ist jetzt noch viel besser

Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr

Finanztipps 
SEPA-Lastschrift statt Einzugsermächtigung

Das ändert sich ab 2014 für Sie bei Bankgeschäften. mehr

Gemischte Impulse 
Der DAX tastet sich zum Wochenstart nach oben

Leichter Rückenwind aus den USA und China, Verluste in Japan - die Börsianer in Frankfurt warten. mehr

Finanzen 
Kredite, Steuern, Karriere: Alles rund um Finanzen

Hier finden Sie Tipps und Hilfe zu den wichtigsten Themen. mehr

Shopping 
Spitzenwein aus Rheinhessen: Grauburgunder Electus

Jetzt für Neukunden 57% reduziert: 6 Fl. + 2 Gl. für nur 29,70 €. Versandfrei bei Reichsgraf von Ingelheim.


Fotoshows
Fotoshow ansehen
Fotoshow 
Akupunktur, Ayurveda und Homöopathie

Wir stellen verschiedene alternative Heilmethoden vor. Zur Fotoshow

Alternative Heilmethoden (Quelle: imago\Peter Widmann)
Fotoshow ansehen
Fotoshow 
Natürlicher Sichtschutz für Ihren Garten

Wir verraten Ihnen in unserer Fotoshow Wissenswertes rund ums Thema Gartenhecken. Zur Fotoshow

Hecken: Natürlicher Sichtschutz  (Quelle: imago\Redeleit)
Fotoshow ansehen
Fotoshow 
Laktoseintoleranz, Zöliakie, Histaminintoleranz und Co.

Lesen Sie in unserer Fotoshow, wie Nahrungsmittelunverträglichkeiten erkannt und behandelt werden können. Zur Fotoshow

Nahrungsmittelunverträglichkeiten erkennen und behandeln (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Fotoshow ansehen
Fotoshow 
Slacklining: Der neue Trendsport

In unserer Fotoshow geben wir Tipps für Anfänger und Fortgeschrittene. Zur Fotoshow

Slacklining für Anfänger und Fortgeschrittene (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Fotoshow ansehen
Fotoshow 
Das gehört zu einer glücklichen Kindheit

Lesen Sie, worauf es bei Erziehung und Freizeit Ihrer kleinen Schützlinge ankommt. Zur Fotoshow

Was alles zu einer glücklichen Kindheit gehört (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Shopping
Shopping 
Gratis-Versand in 24 Stunden bereits ab 25,- €

Hochwertige Apothekenkosmetik z.B. von Vichy, Eucerin, Avène usw. zu günstigen Preisen. mehr

Shopping 
Ihr Passform-Spezialist – Mode in bis zu 25 Größen!

Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS

Shopping 
Außen Nostalgie – innen top moderne Technik entdecken

Radio mit integrierter Wetterstation & nostalgischem Design für nur 29,99 €. bei Hugendubel.de

tchibo.deOTTObonprix.deZalandoBAURCECILCONRADWeltbild.deDouglas
Unsere Ratgeber-Themen von A bis Z

Anzeige