05.03.2013, 14:32 Uhr | sk (CF)
Die Einkommensteuererklärung ist für viele Arbeitnehmer Pflicht - aber nicht für alle. Sie kann sich allerdings trotzdem durchaus lohnen und zu einer Steuerrückerstattung führen. Für wen die Erklärung verpflichtend ist und für wen es sich lohnt, eine freiwillige Steuererklärung zu erstellen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Eine Einkommensteuererklärung dient dazu, die korrekte Summe der Einkommensteuer zu ermitteln, die ein Arbeitnehmer für ein bestimmtes Kalenderjahr zu zahlen hat. Hat er zu wenig gezahlt, wird eine Nachzahlung fällig. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Lohnsteuer aufgrund anderer Belastungen zu hoch ausgefallen ist. Dann kann es sein, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Summe zurückerstattet bekommt. (Lohnsteuertabelle: Berechnen, wie viel netto Ihnen bleibt)
Eine Einkommensteuererklärung kann sich durchaus lohnen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Viele Arbeitnehmer müssen nicht lange überlegen, ob sie eine Einkommensteuererklärung einreichen, denn sie sind ohnehin dazu verpflichtet. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe verrät, für wen das zutrifft. Dazu gehören zum Beispiel Ehepaare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind und einer von beiden nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde, oder wenn die Partner die Steuerklassenaufteilung III/V oder IV/IV mit Faktor gewählt haben. Ebenfalls Pflicht ist die Einkommensteuererklärung, wenn es Nebeneinkünfte oder Zahlungen von Elterngeld oder Krankengeld in Höhe von mehr als 410 Euro im Jahr gab.
Auch dann, wenn Sie parallel bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Diese und weitere Fälle, in denen eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, regelt Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Ist die Erklärung verpflichtend, müssen Sie sie bis zum 31. Mai jedes Jahres beim Finanzamt einreichen. Können Sie diesen Termin aus wichtigen Gründen nicht einhalten, sollten Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. (Möglichkeiten zur Fristverlängerung)
Viele Arbeitnehmer können aber auch auf eine Einkommensteuererklärung verzichten. "Typischerweise sind dies Alleinstehende, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.", so das "Handelsblatt" in einem Bericht zum Thema. Wenn Sie als Arbeitnehmer nicht fest angestellt waren und im betreffenden Kalenderjahr nicht mehr als den Grundfreibetrag 8.004 Euro eingenommen haben - zum Beispiel aus selbständiger Tätigkeit oder durch eine Rente -, müssen Sie ebenfalls keine Steuererklärung abgeben. (Wer kann darauf verzichten, eine Steuererklärung zu machen?)
Eine freiwillige Einkommensteuererklärung kann sich zum Beispiel lohnen, wenn sich Ihre persönliche Lebenssituation im vergangenen Jahr geändert hat. Eine Heirat kann mit einem Wechsel in eine günstigere Steuerklasse verbunden sein, die Ihr Arbeitgeber möglicherweise noch nicht beim Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt hat. Auch dann, wenn Sie nicht durchgehend erwerbstätig waren oder Ihr Einkommen in den einzelnen Monaten stark schwankte, können Sie mit einer freiwilligen Einkommensteuererklärung möglicherweise Geld zurückerhalten.
Aber es gibt noch viele weitere Gründe. "Insbesondere wenn Arbeitnehmer hohe Werbungskosten tragen müssen, ist mit einer Steuererstattung zu rechnen", so Anita Käding, Steuerexpertin vom Bund der Steuerzahler gegenüber dem "Handelsblatt". Die Werbungskosten müssen dafür 1000 Euro übersteigen. Das ist laut Pauschale zum Beispiel der Fall, wenn Sie mehr als 16 Kilometer zu Ihrer Arbeitsstelle fahren. Zu den Werbungskosten zählen außerdem unter anderem Ausgaben für Fachbücher, Schutzkleidung oder Werkzeug, das Sie für Ihre Arbeit brauchen.
wirtschaft.t-online.de:Steuererklärung: Werbungskosten richtig absetzen
Besonders lohnt sich die Steuererklärung auch, wenn Sie sogenannte Sonderausgaben absetzen. Dazu gehören die Kosten für Kirchensteuer, Spenden und auch Ihre Altersvorsorge. Können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa eine Renovierung durch einen Handwerksbetrieb angeben, lohnt sich der Arbeitsaufwand für Sie in der Regel ebenfalls. Die freiwillige Einkommensteuererklärung können Sie noch bis zu vier Jahre nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres nachholen. Die Antragsveranlagung für 2012 können Sie also noch bis zum 31. Dezember 2016 beim Finanzamt abgeben. (Steuererklärung für Anfänger: Tipps)
05.03.2013, 14:32 Uhr | sk (CF)
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