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Bildungsurlaub: Wer hat Anspruch darauf?

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Bildungsurlaub: Wer hat Anspruch darauf?

18.04.2013, 09:16 Uhr | sc (CF)

Der Bildungsurlaub soll es Arbeitnehmern in Deutschland ermöglichen, an anerkannten Veranstaltungen teilzunehmen und sich so politisch und beruflich weiterbilden zu können. Um diesen Anspruch nachzukommen, muss der Arbeitgeber Sie laut Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt freistellen.

Anspruch und gesetzliche Regelung zum Bildungsurlaub

Obwohl der Bildungsurlaub seit 1974 gesetzlich verankert ist, gibt es bundesweit keine einheitliche Regelung. Laut dem "Tagesspiegel" haben Angestellte in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen etwa kein Recht auf Bildungsurlaub, da es dort keine Bildungsurlaubsgesetze gibt. In den Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetzen haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zehn Arbeitstage bezahlt freigestellt zu werden. Achtung: Es kann sein, dass bei Ihnen im Betrieb Einschränkungen gelten, wenn weniger als 50 Beschäftigte angestellt sind – dies ist beispielsweise in Nordrhein-Westfalen der Fall.

Bildungsurlaub und betriebliche Fortbildungen

Beim Bildungsurlaub kommt es nicht primär darauf an, dass Sie sich in Ihrem aktuellen Beruf weiterbilden. Sie können selber wählen, welchen Schwerpunkt die gewählte Veranstaltung haben muss – so ist es möglich, dass Sie beispielsweise an einer ökologischen Wanderung im Wattenmeer teilnehmen, in einem Kurs eine Programmiersprache erlernen oder einen Sprachkurs besuchen. (Hochzeit, Umzug, Geburt: Wann gibt es Sonderurlaub?)

Eine Alternative zum Bildungsurlaub ist die betriebliche Weiterbildung, bei der Sie Ihre Fähigkeiten für die Tätigkeiten am Arbeitsplatz verbessern sollen. Wollen Sie an einem entsprechenden Kurs teilnehmen, müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Denn einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Weiterbildung gibt es nicht. Sie können allerdings rechtzeitig vor dem Beginn einer solchen Weiterbildung prüfen, ob Sie nicht Anspruch auf die Bildungsprämie haben. Denn sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union fördern seit 2008 das Weiterbildungsangebot und bieten unter anderem einen Prämiengutschein in einer Höhe von bis zu 500 Euro an, mit dem die Weiterbildungskosten maximal bis zur Hälfte übernommen werden. (Schnell noch fünf Tage Bildungsurlaub sichern)

Wichtig: Anerkannte Veranstaltungen wählen

Wenn Sie sich eine Veranstaltung für Ihren Bildungsurlaub suchen, sollten Sie dazu am besten auf Datenbanken zurückgreifen, die von dem Bundesland betrieben werden, in dem Sie leben. Denn eine Veranstaltung kann nur dann für den Bildungsurlaub angerechnet werden, wenn Sie vom Gesetzgeber anerkannt ist – und diese Anerkennung schwankt wiederum von Bundesland zu Bundesland. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vor dem Kursbeginn Bescheid geben, am besten schriftlich. In der Regel reicht es, wenn Sie dies sechs Wochen vorher machen. (Die Sprachreise als Bildungsurlaub beantragen – so geht’s)

18.04.2013, 09:16 Uhr | sc (CF)

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