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Steuerbescheid: Was ist darunter zu verstehen?


Steuererklärung
Steuerbescheid legt Steueranspruch fest

ss (TP)

Aktualisiert am 20.03.2014Lesedauer: 2 Min.
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Erst wenn Sie den Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten haben, wissen Sie, wie es um Ihre Steuerlast tatsächlich bestellt ist. Sie sollten die Steuerfestsetzung des Finanzamtes auf jeden Fall kontrollieren und bei einer fehlerhaften Berechnung Widerspruch einlegen. Erfahren Sie hier alles rund um den Steuerbescheid.

Steuerbescheid : Wie viel ist zu zahlen?

In der Regel verschicken die Finanzämter zu Beginn des neuen Jahres den jüngsten Steuerbescheid an die Arbeitnehmer. Wenn Sie diese Post vom Finanzamt bekommen, sollten Sie den Bescheid allerdings gründlich prüfen. Etwa jeder siebte Bescheid ist falsch, der Bund der Steuerzahler spricht sogar von jedem dritten. Die häufigsten Fehler sind einfache Zahlendreher oder die falsche Anzahl der Kinder. Diese und ähnliche Fehler können sich bei der Übernahme der Daten aus der Steuererklärung einschleichen.

So ist der Steuerbescheid aufgebaut

Der Steuerbescheid ist generell immer gleich aufgebaut. Am Anfang ist vermerkt, ob es sich um einen vorläufigen oder endgültigen Steuerbescheid handelt. Vorläufig wird er beispielsweise dann ausgestellt, wenn aktuell Gerichtsverfahren bezüglich des Steuerrechts anhängig sind. In einen endgültigen wird der vorläufige Steuerbescheid umgewandelt, sobald die Verfahren abgeschlossen sind; gegebenenfalls wird ein neuer erlassen, der bereits die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Anschließend wird die Steuerschuld aufgeführt, die das Finanzamt festgesetzt hat. Zur besseren Übersicht teilt sich diese in Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag auf, eventuell kommt auch die Kirchensteuer hinzu. Direkt darunter stehen die persönlichen Daten. Sie sollten vor allem kontrollieren, ob die richtige Bankverbindung für eine eventuelle Rückzahlung angegeben ist. Die Grundlagen der Besteuerung sind auf Seite zwei aufgeführt. Sie können also direkt nachvollziehen, wie die Summe auf dem Steuerbescheid berechnet wurde. Sofern der Steuerbescheid vom Ergebnis der Steuererklärung abweicht, muss das übrigens schriftlich begründet werden. Dafür ist die Anlage vorgesehen.

Richtig Einspruch einlegen

Wenn Sie Fehler im Steuerbescheid feststellen, können Sie Einspruch einlegen. Ihr Einspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Handelt es sich um einen komplizierten Sachverhalt, haben Sie insgesamt zwei Monate lang Zeit, um die Begründung nachzureichen.

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