t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Eingangssteuersatz: Tipps zur Steuererklärung


Tipps zur Steuererklärung
Wann gilt der Eingangssteuersatz?

ss (TP)

Aktualisiert am 02.07.2014Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
SteuererklärungVergrößern des Bildes
Steuererklärung: Bei der Berechnung des zu zahlenden Betrags dient das zu versteuernde Einkommen als Grundlage. (Quelle: LIgorko/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

In Deutschland ist der Einkommenssteuertarif in § 32a EStG festgelegt. Bei der Berechnung des zu zahlenden Betrags dient das zu versteuernde Einkommen als Grundlage.

Bis zu einer Existenzgrenze gilt der Grundfreibetrag, anschließend der Eingangssteuersatz. Die Obergrenze ist der Spitzensteuersatz.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag (Nullzone) ist das als Existenzminimum angesehene Einkommen. Eine Minderung dieses Einkommens durch Steuerabgaben findet nicht statt. Im Jahr 2014 beträgt der Grundfreibetrag 8.354 Euro pro Jahr, für gemeinsam veranlagte Ehepartner sind es 16.708 Euro.

Besserverdienende profitieren ebenfalls von der Regelung, da damit die Steuerlast insgesamt sinkt. Der Grundfreibetrag ist ein Bestandteil der Bemessungsgrundlage.

Die Bemessungsgrundlage

Für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens bei der Einkommensteuer ist die Bemessungsgrundlage die Basis. Sie dient der Bestimmung des anzuwendenden Steuertarifs und führt letztlich zur Ermittlung der Steuerschuld. Im deutschen Steuerrecht sind zahlreiche Freibeträge definiert, die die Bemessungsgrundlage mindern; dazu zählen

  • der Kinderfreibetrag
  • der Ausbildungsfreibetrag
  • der Übungsleiterfreibetrag.

Wie hoch ist der Eingangssteuersatz?

Oberhalb des Grundfreibetrags greift mit dem ersten zu versteuernden Euro der Eingangssteuersatz. Dieser Eingangssteuersatz liegt im Jahr 2014 bei 14 Prozent. In den vergangenen Jahren ist dieser stufenweise gesunken und lag beispielsweise im Jahr 2000 noch bei 22,9 Prozent.

Der Verlauf des Steuersatzes: vom Eingangssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz

Die Einkommensteuer steigt im mittleren Bereich des Einkommens progressiv an – also bei einem Jahresverdienst oberhalb des Grundfreibetrags und unterhalb des Spitzensteuersatzes. Die obere Grenze ist mit einem jährlichen Einkommen von 52.882 Euro erreicht. Ab dieser Summe greift der Spitzensteuersatz, der im Jahr 2014 42 Prozent beträgt. Zusätzlich sind bei einem Jahresverdienst ab 250.731 Euro drei Prozent Reichensteuer zu zahlen.

Wichtig: Die ansteigenden Steuersätze sind Grenzsteuersätze. Der zusätzliche Einkommenseuro ist stärker belastet. Das bedeutet: Bei einem Jahreseinkommen von 53.000 Euro ist zwar der Spitzensteuersatz erreicht, dieser gilt jedoch nicht für das Gesamteinkommen, sondern lediglich für den 52.882 Euro übersteigenden Einkommensanteil.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website